11Os32/15p—OGH Entscheidung
28. April 2015
…sie würde vielmehr dem Gebot zu gedrängter Darstellung in den Entscheidungsgründen (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) zuwiderlaufen (RIS Justiz RS0119422, RS0098377 [T1, T7 bis T9, T12, T13, T15, T17, T20, T22 und T24]). Mit dem Einwand, aus den genannten Verfahrensergebnissen seien auch für den Beschwerdeführer günstigere…