Ein Ausspruch über den Wert des Streitgegenstandes im Sinne des § 500 Abs 2 ZPO ist entbehrlich, wenn der in einer Geldsumme bestehende Teil des Streitgegenstandes den Betrag von 10000,-- S übersteigt.
Rückverweise
…Berufungsverfahren noch gegenständliche Zahlungsbegehren von mehr als EUR 30.000,- unterbleiben ( A. Kodek in Rechberger/Klicka , ZPO 5 § 500 ZPO Rz 5; RS0042277). Die Berufungsentscheidung hing nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab, die ordentliche Revision war daher nicht…
…übersteigt, hatte kein Bewertungsausspruch nach § 500 Abs 2 ZPO zu erfolgen ( Kodek in Rechberger/Klicka , ZPO 5 § 500 Rz 5; RS0042277 ). 6. Mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO war die ordentliche Revision nicht zuzulassen. …