Herstellergarantie und Schadenersatzansprüche bei mangelhaften Fassadenplatten: Rechtliche Einordnung einer Sanierungszusage des Herstellers gegenüber dem Endabnehmer sowie Anwendbarkeit von § 933a Abs 3 ABGB—OLG Linz Entscheidung
6R112/25w10. September 2025
…die Parteien in seiner Entscheidung nicht mit einer Rechtsauffassung überraschen, die sie nicht beachtet haben und auf die sie das Gericht nicht aufmerksam gemacht hat ( RS0037300 ). Da es sich bei der Frage, wer dem Kläger im Jahr 2007 die Fassadenplatten geliefert hat, aber um eine Tat- und keine Rechtsfrage handelt, kann…