8Ob47/22b—OGH Entscheidung
30. August 2022
…zutreffenden Gründe für die Zurückweisung, insbesondere die Unzulässigkeit einer Pauschalablehnung sämtlicher Richter eines Gerichtshofs oder Sprengels (RIS Justiz RS0046005 [T1, T2, T7, T8, T9, T22]; RS0045983 [T6, T20, T26]; RS0046011) und das Fehlen konkret angeführter Ablehnungsgründe, geht der Rekurs überhaupt nicht ein. [9] Dem Rechtsmittel war daher keine Folge zu geben…