RS0045983 – OGH Rechtssatz
Es kann nicht ein gesamter Gerichtshof mit dem Präsidenten wegen Befangenheit pauschaliter abgelehnt werden. Es können nur namentlich bezeichnete Richter aus bestimmten Gründen abgelehnt werden.
…das Neuerungsverbot. [7] 2. Die Ablehnung eines ganzen Gerichts ist nur bei Ablehnung sämtlicher seiner einzelnen Richterinnen und Richter unter Angabe konkreter Ablehnungsgründe möglich ( RS0045983 [T6]; RS0046005 [T1]). Ablehnungsgründe sind detailliert und konkret anzugeben ( RS0045962 [T7]). Pauschal und ohne Anführung bestimmter Gründe zu jeweils namentlich bezeichneten Richterinnen und Richtern eingebrachte…
…einer Mehrzahl von Richtern müssen in Ansehung eines jeden einzelnen konkrete Befangenheitsgründe detailliert dargetan werden. Die pauschale Ablehnung aller Richter eines Gerichtshofs ist unzulässig (RS0046005; RS0045983). Pauschal und ohne Anführung bestimmter Gründe zu jeweils namentlich bezeichneten Richtern eingebrachte Ablehnungserklärungen sind nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt (RS0046011 [T3]). [4] 2. Damit…
…Die unsubstanziierte Ablehnung der Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Linz ist daher zurückzuweisen, ohne dass es einer Äußerung der Richter und Richterinnen dieses Gerichts bedürfte ( RS0045983 [T14]).…
…und ohne Anführung bestimmter Gründe zu jeweils namentlich bezeichneten Richtern eingebrachte Ablehnungserklärungen ( § 22 Abs 1 JN ) führen eine Ablehnung nicht gesetzmäßig aus ( RS0045983 [T13]; RS0046005 [T12]; RS0046011 [T3, T6]). Im Rahmen von Pauschalablehnungen ausgesprochene substanzlose Verdächtigungen und Beschuldigungen, die ihren Grund offenbar in der Missbilligung vorangegangener Entscheidungen haben…
…Gerichts ist unzulässig (RS0046005). Die unsubstanziierte Ablehnung der Richter des Oberlandesgerichts Linz ist daher zurückzuweisen, ohne dass es einer Äußerung der Richter dieses Gerichts bedürfte (RS0045983 [T14]). Damit ist das Oberlandesgericht Linz nun in der Lage, über den weitergehenden Ablehnungsantrag zu entscheiden (RS0109137 [T4]; 3 Nc 13/23a; 5…
…Hinweis auf RS0046005). Pauschal und ohne Anführung bestimmter Gründe zu namentlich bezeichneten Richtern eingebrachte Ablehnungserklärungen seien daher nicht dem Gesetz entsprechend ausgeführt (unter Hinweis auf RS0045983 [T13]). Diesen Anforderungen werde der Ablehnungsantrag nicht gerecht. Die unsubstantiierte Ablehnung von Entscheidungsorganen des Bezirksgerichtes Salzburg sei daher bereits aus diesem Grund zurückzuweisen ohne dass…
…einer Mehrzahl von Richtern müssen in Ansehung eines jeden einzelnen konkrete Befangenheitsgründe detailliert dargetan werden. Die pauschale Ablehnung aller Richter eines Gerichtshofs ist unzulässig ( RS0046005 ; RS0045983 ). Pauschal und ohne Anführung bestimmter Gründe zu jeweils namentlich bezeichneten Richtern eingebrachte Ablehnungserklärungen sind nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt ( RS0046011 [T3]). [4] 2. Damit…
…Befangenheitsgründe detailliert dargetan werden. Die pauschale Ablehnung aller Richter eines Gerichtshofs ohne Anführung bestimmter Gründe zu jeweils namentlich bezeichneten Richtern ist unzulässig (RIS-Justiz RS0046005, RS0045983). Eine unzulässige indifferente Pauschalablehnung ist zwar dann nicht gegeben, wenn dem Antrag zu entnehmen ist, dass bei jedem einzelnen Richter im Wesentlichen dieselben Ablehnungsgründe vorliegen…
…Substantiierung) der Ablehnungserklärung ist unzulässig, weil sie dem klar erkennbaren und allgemein anerkannten gesetzlichen Gebot, die Ablehnungsgründe sofort nach ihrem Bekanntwerden vorzubringen, entgegensteht (RS0045962; auch RS0045983 [T20]; vgl Rassi in Kodek/Oberhammer , ZPO-ON § 22 JN Rz 8). 2.3 Die Frage, ob die im Rekursverfahren in Insolvenzsachen geltende Neuerungserlaubnis die…
…1.3. Eine Ablehnung kann nur aus persönlichen Gründen gegen die bestimmte Person eines Richters erfolgen; die Ablehnung eines ganzen Gerichts ist daher unzulässig (RS0046005; RS0045983). Die Ablehnung eines ganzen Gerichts erfordert die Ablehnung jedes einzelnen Richters unter Angabe detaillierter Ablehnungsgründe für jede einzelne Person, weil immer nur ein Richter als…
…der Antragsteller weder detailliert und konkret (vgl aber RIS Justiz RS0045962 [T7]) Ablehnungsgründe, deren Tatsachengehalt zumindest eine Überprüfung auf ihre sachliche Berechtigung zuließe (RIS Justiz RS0045983 [T23], RS0046005 [T25]), noch einen sonstigen wichtigen Grund im Sinn des § 25 Abs 1 DSt geltend. [6] Der Antrag ist daher abzuweisen…
…Ablehnungsgründe für jede einzelne Person möglich, weil immer nur ein Richter als Person, niemals aber das Gericht als Institution abgelehnt werden kann (RIS Justiz RS0046005; RS0045983). Pauschal und ohne Anführung bestimmter Gründe zu jeweils namentlich bezeichneten Richtern eingebrachte Ablehnungserklärungen sind nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt (RIS Justiz RS0046011). Der einzige namentlich…
…Anwaltsunterfertigung bedarf. Wie schon das Oberlandesgericht Wien zutreffend erkannt hat, ist die pauschale Ablehnung eines ganzen Gerichtshofs nach der ständigen Rechtsprechung unzulässig (RIS Justiz RS0046005; RS0045983). In seinem Rekurs vermag der Ablehnungswerber kein schlüssiges Argument darzulegen, warum diese, dem angefochtenen Beschluss zugrunde gelegte Rechtsansicht unrichtig sein sollte. Er nennt nur eine…
…abgelehnt werden können. Die unsubstantiierte pauschale Ablehnung aller Richter oder einer Gruppe von (namentlich gar nicht genannten) Richtern eines Gerichtshofs ist unzulässig (stRsp; RIS Justiz RS0045983; RS0046005; 1 Ob 209/09f). Weder der Ablehnungsantrag noch die Rekursausführungen enthalten ein Tatsachensubstrat, das die Befangenheit oder auch nur den Anschein einer…
…ein ganzer Senat oder das ganze Gericht als Institution abgelehnt werden können. Die unsubstantiierte pauschale Ablehnung aller Richter eines Gerichtshofs ist unzulässig (RIS Justiz RS0046005; RS0045983; 1 Ob 209/09f). Weder der Ablehnungsantrag noch die Rekursausführungen im vorgelegten Rechtsmittel enthalten ein Tatsachensubstrat, das die Befangenheit oder auch nur den…
…nur erfolgreich abgelehnt werden, wenn für jeden Einzelnen konkrete Ablehnungsgründe angegeben werden (1 Ob 42/99d; RIS-Justiz RS0046005 [insb T1, T2, T10]; RS0045983 [insb T5, T6]). Zwar könnte die Ablehnung auch darauf gestützt werden, dass bei allen Richtern im Wesentlichen dieselben Ablehnungsgründe vorliegen (RIS Justiz RS0045983 [T10, T11…
…den Rechtssachen des Ablehnenden befassten Richter lösen (RIS Justiz RS0045933). Ein gesamter Gerichtshof mit dem Präsidenten kann nicht wegen Befangenheit pauschaliter abgelehnt werden (RIS Justiz RS0045983). 3. Der mit dem Hinweis auf den Kanzleisitz des die Bestellung eines Sachwalters anregenden Rechtsanwalts zum Ausdruck gebrachte Generalverdacht der Voreingenommenheit ist substanzlos, wegen des…
…Ablehnungsgründe für jede einzelne Person möglich, weil immer nur ein Richter als Person, niemals aber das Gericht als Institution abgelehnt werden kann (RIS-Justiz RS0046005; RS0045983). Die sachliche Erledigung einer Ablehnungserklärung setzt darüber hinaus gemäß § 22 Abs 1 JN voraus, dass sämtliche die Ablehnung begründenden Umstände in…
…Nach ständiger Judikatur ist die Ablehnung eines ganzen Gerichts nur durch Ablehnung eines jeden einzelnen seiner Richter unter Angabe konkreter Ablehnungsgründe zulässig (RIS Justiz RS0046005; RS0045983). Der Ablehnungswerber begründete die von ihm erklärte Pauschalablehnung mit angeblichen Unrichtigkeiten im Verfahren vor dem Arbeits und Sozialgericht, einer „persönlichen Unverträglichkeit“ mit dem…
…19 JN Rz 7 mwN). Pauschal und ohne Anführung bestimmter Gründe zu namentlich bezeichneten Richtern eingebrachte Ablehnungserklärungen sind nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt (RIS-Justiz RS0045983). Sie sind unbeachtlich und stehen daher einer Entscheidung nicht hindernd entgegen. Der erkennende Senat des Obersten Gerichtshofes sieht sich somit nicht veranlasst, die pauschale Ablehnung…
…Justiz RS0044203), aber nicht berechtigt. Wie in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt wurde, kann nicht ein gesamter Gerichtshof wegen Befangenheit pauschal abgelehnt werden (RIS Justiz RS0045983). Dagegen hegt der Rekurswerber offenbar auch gar keine Bedenken. Soweit er erklärt, seinen Antrag in abgeänderter Form dahin zu wiederholen, dass einzelne namentlich genannte Richter…
…detaillierter Ablehnungsgründe für jede einzelne Person möglich, weil immer nur ein Richter als Person, niemals aber das Gericht als Institution abgelehnt werden kann (RIS Justiz RS0045983; RS0046005). Pauschal und ohne Anführung bestimmter Gründe zu jeweils namentlich bezeichneten Richtern eingebrachte Ablehnungserklärungen führen eine Ablehnung nicht gesetzmäßig aus und können daher nicht auf…
…kann nicht ein gesamter Gerichtshof mit dem Präsidenten wegen Befangenheit pauschaliter abgelehnt werden; nur namentlich bezeichnete Richter können aus bestimmten Gründen abgelehnt werden (RIS Justiz RS0045983, RS0046005). Weder die (angebliche) Unrichtigkeit einer Gerichtsentscheidung noch die Vertretung einer bestimmten Rechtsmeinung durch den Richter bildet einen Ablehnungsgrund; dies selbst dann, wenn die Rechtsansicht…
…zu qualifizierenden“ Antrag zuständigkeitshalber dem Obersten Gerichtshof. Der Antrag ist aus folgenden Gründen zurückzuweisen: 1. Die Pauschalablehnung eines ganzen Gerichtshofs (vgl RIS-Justiz RS0045983), und umso mehr sämtlicher Richter eines oder mehrerer Bundesländer ist unzulässig. 2. Abgesehen davon, dass Delegierungsanträge nicht auf Gründe gestützt werden können, die für…
…weil immer nur ein Richter als Person, niemals aber das Gericht als Institution abgelehnt werden kann ( Fasching , LB² Rz 165; RIS Justiz RS0046005; RS0045983). Pauschal und ohne Anführung bestimmter Gründe zu jeweils namentlich bezeichneten Richtern eingebrachte Ablehnungserklärungen führen einen Ablehnungsantrag nicht gesetzmäßig aus und können daher nicht auf ihre…
…weil immer nur ein Richter als Person, niemals aber das Gericht als Institution abgelehnt werden kann ( Fasching , LB² Rz 165; RIS Justiz RS0046005; RS0045983). Die sachliche Erledigung einer Ablehnungserklärung setzt darüber hinaus gemäß § 22 Abs 1 JN voraus, dass sämtliche die Ablehnung begründenden Umstände in dem…
…werden können. Im Fall der Ablehnung einer Mehrzahl von Richtern müssen in Ansehung eines jeden einzelnen von ihnen konkrete Befangenheitsgründe detailliert dargetan werden (RIS Justiz RS0045983). Die Ablehnungsgründe müssen in der Person des abgelehnten Richters begründet, also personenbezogen sein. Pauschal und ohne Anführung bestimmter Gründe eingebrachte Ablehnungserklärungen sind nicht dem Gesetz…
…werden können. Im Fall der Ablehnung einer Mehrzahl von Richtern müssen in Ansehung eines jeden Einzelnen von ihnen konkrete Befangenheitsgründe detailliert dargetan werden (RIS Justiz RS0045983; 7 Ob 212/05k). Zudem müssen die Ablehnungsgründe in der Person des abgelehnten Richters begründet, also personenbezogen sein. Pauschal und ohne Anführung bestimmter…
…diese Entscheidung gerichtete Rekurs der Antragsteller ist nicht berechtigt. Nach ständiger Judikatur muss der Ablehnungsantrag detaillierte konkrete Ablehnungsgründe gegen jeden einzelnen Richter enthalten (RIS-Justiz RS0045983; RS0046005). Die Antragsteller haben hier in ihrem Antrag zwar die Namen der abgelehnten Mitglieder des Senats genannt. Argumente, wieso jedes einzelne Mitglied den Verfahrenshilfeantrag wegen…
…des Ablehnenden befassten Richter lösen (RIS Justiz RS0045933). Es kann daher nicht ein gesamter Gerichtshof mit dem Präsidenten wegen Befangenheit pauschaliter abgelehnt werden (RIS Justiz RS0045983). Im Rahmen unzulässiger Pauschalablehnungen offenbar rechtsmissbräuchlich ausgesprochene substanzlose Verdächtigungen und Beschuldigungen, die wegen ihres mangelnden Tatsachengehalts nicht auf ihre abstrakte Berechtigung überprüft werden können und…
…Gegen die Richtigkeit der Auffassung, dass nur namentlich genannte Richter aus bestimmten Gründen abgelehnt werden können, führt der Rekurswerber nichts ins Treffen (vgl RIS-Justiz RS0045983).…
…und ohne Anführung bestimmter Gründe zu namentlich bezeichneten Richtern eingebrachte Ablehnungserklärungen sind nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt (6 Ob 122/00d; vgl auch RIS-Justiz RS0045983). Der Schriftsatz des Beklagten enthält eine weitwendige subjektive Schilderung des den Hintergrund des gegenständlichen Verfahrens bildenden Sachverhalts sowie disziplinäre Vorwürfe gegen einen der Klagevertreter. Außerdem…
…Entscheidung berufen. Die Ablehnungswerberin behauptete indes gegen fast alle dieser Richter keinen bestimmten Ablehnungsgrund. Es handelt sich demnach insoweit um eine unbeachtliche Pauschalablehnung (RIS-Justiz RS0045983; RS0046005; Ballon aaO § 19 JN Rz 7). Den Richtern des Oberlandesgerichts Graz, die an der Delegierung des Amtshaftungsverfahrens mitgewirkt haben, wirft er vor, sie…
…aber unzulässig. Die Ablehnung eines ganzen Gerichts ist nur bei Ablehnung eines jeden einzelnen seiner Richter unter Angabe detaillierter und konkreter Ablehnungsgründe möglich (RIS Justiz RS0045983). Die pauschale Ablehnung sämtlicher Richter des Oberlandesgerichts Graz ist damit unzulässig. Ein Antrag auf Delegierung gemäß § 31 JN kann nicht auf Ablehnungsgründe gestützt werden…
…Nach ständiger Judikatur ist die Ablehnung eines ganzen Gerichts nur durch Ablehnung eines jeden einzelnen seiner Richter unter Angabe konkreter Ablehnungsgründe zulässig (RIS-Justiz RS0046005; RS0045983). Der Ablehnungswerber begründete die von ihm erklärte Pauschalablehnung mit einer „kollektiven (unbewussten) Befangenheit nicht nur des erkennenden Richters, sondern sämtlicher Richter der Gerichte im…
…Die Ablehnung eines ganzen Gerichts wäre nur durch Ablehnung jedes einzelnen seiner Richter unter Angabe von detaillierten Ablehnungsgründen für jede einzelne Person möglich (RIS-Justiz RS0045983 [T5, T6]). Soweit sich der Rekurswerber auf § 9 Abs 4 AHG bezieht, ist ihm zu entgegnen, dass eine analoge Anwendung dieser Bestimmung nur für…
…bezeichnete Richter aus bestimmten Gründen. Pauschal und ohne Anführung bestimmter Gründe zu namentlich bezeichneten Richtern eingebrachte Ablehnungserklärungen sind nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt (RIS Justiz RS0045983; 6 Ob 274/01i). Soweit der mit dem angefochtenen Beschluss zurückgewiesene Ablehnungsantrag jenen Richter betrifft, der seinen Verfahrenshilfeantrag abgewiesen hatte, ist dem Rechtsmittelwerber entgegenzuhalten…
…detaillierter Ablehnungsgründe für jede einzelne Person möglich, weil immer nur ein Richter als Person, niemals aber das Gericht als Institution abgelehnt werden kann (RIS Justiz RS0045983; Fasching , LB² Rz 165; Ballon aaO § 19 Rz 6). Der Antragsteller erwähnt in seinem Ablehnungsantrag den Verhandlungsrichter Dr. R***** nicht…
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