JudikaturOGH

RS0065221 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. September 2003

Das Rekursgericht kann gemäß § 173 Abs 5 KO und § 63 AO ebenso wie das Ausgleichsgericht alle erforderlichen Erhebungen von Amts wegen pflegen und ist nicht auf die Prüfung der Behauptungen der Beteiligten beschränkt.

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