Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten haben: "Die Einreden der Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes und der Streitanhängigkeit werden verworfen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit…
Text Begründung: Das Bestellschreiben Rechtsvorgängerin der Beklagten, der V***** GmbH, FN *****, vom 10. 8. 1985 bezog sich auf die Verrohrungs- und Equipementmontage für den Umbau ihrer ***** zu einem Pauschalnettofestpreis von DM 2,1 Mio. Es wurde von ihrem Prokurist Dipl. Ing. Christian K*****, der…
Rechtliche Beurteilung Die Beklagte beantragt, bevor ihr noch die Erstattung einer Revisionsrekursbeantwortung nach § 508a Abs. 2 ZPO freigestellt wurde, den Revisionsrekurs zurückzuweisen, in eventu ihm nicht Folge zu geben. In diesem Fall kann der Oberste Gerichtshof ohne Mitteilung nach § 508a Abs. 3 ZPO bereits in de…