Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Vorentscheidungen, die im Umfang des Zuspruchs von S 605.807,40 samt 4 % Zinsen seit 24.1.1989 mangels Anfechtung als in Rechtskraft erwachsen unberührt bleiben, werden im übrigen aufgehoben. Die Rechtssache wird in diesem Umfang zur neuerlichen Verhandlung un…
Text Begründung: Am 25.7.1982 ereignete sich auf der A 2 in Fahrtrichtung Klagenfurt bei Kilometer 327,5 ein Verkehrsunfall, an welchen die Klägerin als Lenkerin ihres PKW und Adolf T***** als Lenker seines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW, beteiligt waren. Die Klägerin geriet mit i…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist auch berechtigt. Zutreffend erkannte das Berufungsgericht zwar, daß sich der Zweck einer Feststellungsklage nicht in der Unterbrechung der Verjährung erschöpft, sondern auch darin besteht, spätere Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, Verschulden bzw Mitverschulden zu klären und die…