§ 5 Vorrangige Aufnahme — Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030
(1) Bei der Aufnahme in den Bundesdienst sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, entsprechend den Vorgaben dieses Frauenförderungsplanes gemäß § 11b B-GlBG vorrangig aufzunehmen. Dies gilt auch, wenn der Frauenförderungsplan wegen des Erreichens oder Überschreitens der 50%-Frauenquote in einer Gruppe keine Maßnahmen anordnet, durch die Aufnahme aber der Frauenanteil dort unter 50% fallen würde. Kommt bei der Aufnahme in den Bundesdienst die Zuordnung zu mehr als einer Gruppe in Betracht und weist auch nur eine dieser in Betracht kommenden Gruppen eine Unterrepräsentation auf, so ist § 11b B GlBG anzuwenden.
(2) Bei den für die Erstattung von Besetzungsvorschlägen maßgeblichen Umständen sind insbesondere auch die Sprachkenntnisse zu berücksichtigen, sofern diese für die berufliche Tätigkeit erforderlich sind. In den Justizanstalten ist bei den Besetzungsvorschlägen neben den Sprachkenntnissen auch auf eine repräsentative Beteiligung von Frauen mit unterschiedlicher ethnischer Herkunft zu achten.
§ 5 GütbefG · GütbefG · Güterbeförderungsgesetz 1995
§ 5 Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession
…§ 5. (1) Die Konzession darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes folgende Voraussetzungen gemäß Artikel 3 Verordnung…
§ 5 Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession
…§ 5. (1) Die Konzession darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes folgende Voraussetzungen gemäß Artikel 3 Verordnung…
§ 51 VBO 1995 · VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 51 Lehrverpflichtung der an Schulen tätigen Vertragsbediensteten
…§ 51. Für den Vertragsbediensteten des Schemas IV L, der hauptberuflich als Leiter oder Lehrer ( § 5 des Privatschulgesetzes , BGBl. Nr. 244/1962) an einer von der Gemeinde erhaltenen Privatschule tätig ist, gilt § 30 der Dienstordnung 1994 sinngemäß…
§ 52 Erholungsurlaub für an Schulen tätige Vertragsbedienstete
…§ 52. (1) Die folgenden Absätze gelten für Vertragsbedienstete, die hauptberuflich als Leiter oder Lehrer ( § 5 des Privatschulgesetzes , BGBl. Nr. 244/1962) an einer von der Gemeinde erhaltenen Privatschule oder hauptberuflich als Schularzt tätig sind. (2) Der Vertragsbedienstete ist während…
§ 31b Aufgeschobene Eltern-Karenz
…oder nach anderen gleichartigen Rechtsvorschriften einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Anspruch nimmt. (4) entfällt; LGBl. 14/2006 vom 14. Februar 2006. (5) Ist die noch nicht verbrauchte aufgeschobene Eltern-Karenz länger als der Zeitraum zwischen dem Schuleintritt und dem Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes oder erfolgt…
Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren
§ 5
…CELEX-Nr.: 32018l2001 § 5. Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren sind bar oder mittels Post-Erlagscheines oder Bank-Zahlscheines zu entrichten. Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten kann die Entrichtung auch auf elektronischem…
§ 38 BWG · BWG · Bankwesengesetz
§ 38
…nur dann veröffentlichen oder zugänglich machen, wenn sie nicht der Geheimhaltung gemäß § 6 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, unterliegen. (2) Die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses besteht nicht 1. in einem Strafverfahren gegenüber den Staatsanwaltschaften und Gerichten nach Maßgabe der §§…
§ 55 W-BedG · W-BedG · Wiener Bedienstetengesetz
§ 55 Aufgeschobene Eltern-Karenz
…der aufgeschobenen Eltern-Karenz aus Anlass des Schuleintrittes gewährt werden. In diesem Fall hat die aufgeschobene Eltern-Karenz spätestens am Tag des Schuleintrittes zu beginnen. (5) Die Absicht, aufgeschobene Eltern-Karenz in Anspruch nehmen zu wollen, ist innerhalb der in § 53 Abs. 5 angegebenen Fristen schriftlich anzuzeigen. Der…
§ 49 Erholungsurlaub für an Schulen tätige Bedienstete
…§ 49. (1) Die folgenden Absätze gelten für Bedienstete, die hauptberuflich als Leiterin bzw. Leiter oder Lehrerin bzw. Lehrer ( § 5 des Privatschulgesetzes , BGBl. Nr. 244/1962) an einer von der Gemeinde Wien erhaltenen Privatschule oder hauptberuflich als Schulärztin bzw. Schularzt tätig sind. (2) Die…
§ 37 Lehrverpflichtung der an den Schulen tätigen Bediensteten
…§ 37. (1) Auf eine Bedienstete bzw. einen Bediensteten, die bzw. der hauptberuflich als Leiterin bzw. Leiter oder Lehrerin bzw. Lehrer ( § 5 des Privatschulgesetzes , BGBl. Nr. 244/1962) an einer von der Gemeinde Wien erhaltenen Privatschule tätig ist, sind § 2 Abs. 1 und…
§ 51 DO 1994 · DO 1994 · Dienstordnung 1994
§ 51 Erholungsurlaub für die an Schulen tätigen Beamten
…§ 51. (1) Für den Beamten, der hauptberuflich als Leiterin oder Lehrerin ( § 5 des Privatschulgesetzes , BGBl. Nr. 244/1962) an einer von der Gemeinde Wien erhaltenen Privatschule tätig ist, gelten die folgenden Absätze. (2) Der Beamte ist…
§ 53b Aufgeschobene Eltern-Karenz
…oder nach anderen gleichartigen Rechtsvorschriften einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum s in Anspruch nimmt. (4) entfällt; LGBl. Nr. 14/2006 vom 14.2.2006 (5) Ist die noch nicht verbrauchte aufgeschobene Eltern-Karenz länger als der Zeitraum zwischen dem Schuleintritt und dem Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes oder erfolgt…
§ 30 Lehrverpflichtung der an den Schulen tätigen Beamten
…§ 30. (1) Auf den Beamten des Schemas II L, der hauptberuflich als Leiterin oder Lehrerin ( § 5 des Privatschulgesetzes , BGBl. Nr. 244/1962) an einer von der Gemeinde Wien erhaltenen Privatschule tätig ist, sind § 2 Abs. 1 und…
§ 106 KFG 1967 · KFG 1967 · Kraftfahrgesetz 1967
§ 106 Personenbeförderung
…ausgerüstet, so sind Lenker und beförderte Personen, die einen solchen Sitzplatz benützen, je für sich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Sicherheitsgurtes verpflichtet, sofern nicht Abs. 5 Anwendung findet. Die Verletzung dieser Pflicht begründet, jedoch nur soweit es sich um einen allfälligen Schmerzengeldanspruch handelt, im Fall der Tötung oder Verletzung des Benützers…
§ 24 KMG 2019 · KMG 2019 · Kapitalmarktgesetz 2019
§ 24 Emissionskalender
…auf ihrer Webseite fortlaufend zu veröffentlichen. Die Meldestelle hat das Veröffentlichungsorgan und jede Änderung desselben auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes ( § 5 WZEVI-Gesetz , BGBl. I Nr. 46/2023) bekanntzugeben. (4) Wenn die Meldestelle aus den gemäß Abs. 1 erhaltenen Meldungen begründete Zweifel daran…
Rückverweise