VBO 1995
Gliederung
6. ABSCHNITT Sonderbestimmungen für einzelne Bedienstetengruppen
§ 51 Lehrverpflichtung der an Schulen tätigen Vertragsbediensteten
Rückverweise
Für den Vertragsbediensteten des Schemas IV L, der hauptberuflich als Leiter oder Lehrer (§ 5 des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962) an einer von der Gemeinde erhaltenen Privatschule tätig ist, gilt § 30 der Dienstordnung 1994 sinngemäß.
§ 51 VBO 1995 · VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 51 Lehrverpflichtung der an Schulen tätigen Vertragsbediensteten
…§ 51. Für den Vertragsbediensteten des Schemas IV L, der hauptberuflich als Leiter oder Lehrer ( § 5 des Privatschulgesetzes , BGBl. Nr. 244/1962) an einer…
§ 30a Freijahr
…verbraucht worden sind, sind anzurechnen. (3) Das Freijahr darf frühestens nach zwei Jahren der Rahmenzeit und muss mit einem Monatsersten, bei dem in § 51 genannten Vertragsbediensteten mit einem Schuljahr beginnen. (4) Der Antrag, in dem auch der gewünschte Beginn des Freijahres anzugeben ist, ist spätestens drei Monate vor dem…
§ 11b Gleitende Arbeitszeit
…§ 11b. (1) Für Vertragsbedienstete, die nicht im Turnus-, Wechsel- oder Schichtdienst verwendet werden, auf welche § 51 nicht anzuwenden ist und die nicht auf einem Arbeitsplatz verwendet werden, für den die gleitende Arbeitszeit aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht in Betracht kommt, ist…
§ 11 Arbeitszeit
…einzuhalten und ist nach den Weisungen seiner Vorgesetzten zur ordnungsgemäßen Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen verpflichtet. Die Arbeitszeitaufzeichnungen können auch automationsunterstützt erfolgen. (2) Sofern in § 51 nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Normalarbeitszeit des Vertragsbediensteten 40 Stunden wöchentlich. In den Dienstplänen ( § 11a Abs. 1, § 11b…