Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich.
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes in den zu den Zahlen E 945/2016, E 947/2016 und E 1054/2016 anhängigen Verfahren gemäß § 86a VfGG
Art. 1
…Grund kann von vornherein keine Verletzung des Rechts auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz gemäß Art. 7 Abs. 1 B-VG und Art. 2 StGG wegen Inländerdiskriminierung vorliegen. 2. Auf die mit der Kundmachung eintretenden, in § 86a Abs. 4 VfGG genannten Rechtsfolgen wird verwiesen.“…
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