B-VG
Gliederung
Drittes Hauptstück Vollziehung des Bundes
B. Ordentliche Gerichtsbarkeit
Art. 90
(1) Die Verhandlungen in Zivil- und Strafrechtssachen vor dem erkennenden ordentlichen Gericht sind mündlich und öffentlich. Ausnahmen bestimmt das Gesetz.
(2) Im Strafverfahren gilt der Anklageprozess.
133 Abs 1 RDG ist mit Art 6 Abs 1 MRK vereinbar. Davon abgesehen hat Österreich die MRK mit dem Vorbehalt ratifiziert, daß die im Art 90 B-VG festgelegten Grundsätze über die Öffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren in keiner Weise beeinträchtigt werden; es gilt daher Art 90 Abs 2 B-VG.…
zu verwischen oder die Sicherung wesentlicher Beweismittel zu hintertreiben. Ein solcher Zwang verstößt gegen keine verfassungsgesetzliche Bestimmung, insbesondere auch nicht gegen {Bundes-Verfassungsgesetz Art 90, Art. 90 B-VG}. Gegen § 5 Abs. 2 StVO 1960 bestehen somit aus diesem Grunde keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Nach Art. 8 der MRK hat jedermann Anspruch auf Achtung…
Die Bestimmung des § 4 Abs. 1 lit. c StVO 1960 darf im Hinblick auf {Bundes-Verfassungsgesetz Art 90, Art. 90 B-VG} nicht so ausgelegt werden, daß sie die Behörden berechtigte, durch Strafmaßnahmen von Beschuldigten ein Geständnis zu erzwingen. Eine verfassungsgemäße Auslegung dieser Gesetzesstelle ist möglich. Die…
solcher besonderen Gründe ist der Antragsteller schon deshalb verpflichtet, weil der Grundsatz der Öffentlichkeit, den das JGG aus rechtsstaatlichen Erwägungen grundsätzlich beibehalten hat, einem Verfassungsgebot (Art 90 B-VG) entspricht und unter Nichtigkeitssanktion steht (§ 281 Abs 1 Z 3 StPO).…
…entscheidenden Gericht. Dem steht jedoch der von der Republik Österreich erklärte Vorbehalt entgegen, wonach Art 6 MRK mit der Maßgabe angewendet werde, dass die in Art 90 B-VG festgelegten Grundsätze über die Öffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren in keiner Weise beeinträchtigt werden. Im Übrigen kann auch nach der jüngsten Rechtsprechung des EGMR das Fehlen…
Filmen eines Prozessbeobachters durch ein Polizeiorgan vor Zutritt zu einer strafgerichtlichen Verhandlung - vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Garantie der Volksöffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen (Art. 6 EMRK, Art. 90 B-VG) - aufgrund des Vorliegens eines impliziten Duldungsbefehls als Akt unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt qualifiziert, weil der Prozessbeobachter unter den gegebenen Umständen den Eindruck habe gewinnen…
…Seidl in WK2 § 288 Rz 5), legt die Rüge nicht dar. Die weitere Rechtsrüge (Z 9 lit b) rekurriert auf Art 6 MRK und Art 90 B-VG und behauptet, der Nichtigkeitswerber habe sich bei seiner im genannten Verfahren gegen Dr. Ingrid K***** am 25. Oktober 2006 erfolgten zeugenschaftlichen Vernehmung mangels Belehrung über…
…die in Rede stehende Konvention mit dem Vorbehalt ratifiziert hat, daß die Bestimmungen des Art 6 MRK mit der Maßgabe angewendet werden, daß die in Art 90 B-VG festgelegten Grundsätze über die Öffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren in keiner Weise beeinträchtigt werden. Da Art 90 Abs 2 B-VG Ausnahmen vom Grundsatz der Öffentlichkeit…
…nur nach Maßgabe des von Österreich anläßlich der Ratifikation erklärten Vorbehaltes. Demnach werden die Bestimmungen des Art 6 mit der Maßgabe angewendet, daß die in Art 90 B-VG idF von 1929 festgelegten Grundsätze über die Öffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren in keiner Weise beeinträchtigt werden (siehe VfSlg 11.569 und 11.855). Nach dieser Verfassungsbestimmung darf…
…Parteien unbenommen bleibt, die Zeugen zu befragen und deren Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen. Daher werden durch eine solche Vorgangsweise weder das in der Verfassung (Art 90 B-VG) verankerte, in § 258 Abs 1 StPO konkretisierte und durch § 252 Abs 1 StPO geschützte Prinzip der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme noch die sich aus…
…solcher besonderer Gründe war der Verteidiger schon deshalb verpflichtet, weil der Grundsatz der Öffentlichkeit, den das Jugendgerichtsgesetz aus rechtsstaatlichen Erwägungen grundsätzlich beibehalten hat, einem Verfassungsgebot (Art. 90 B-VG) entspricht und unter Nichtigkeitssanktion steht (§ 281 Abs 1 Z. 3 StPO) und weil Umstände, die einen solchen Ausschluß zum Zeitpunkt der Antragstellung gerechtfertigt hätten…
…nicht gewährleistet wären (Matscher aaO 17). Österreich machte zu Art.6 MRK den Vorbehalt, daß diese Bestimmung mit der Maßgabe angewendet wird, daß die in Art.90 B-VG festgelegten Grundsätze über die Öffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren in keiner Weise beeinträchtigt werden. Auch nach Art.90 Abs 1 B-VG sind die Verhandlungen in…
…Klecatsky/Morscher, MTA8 B-VG, 363), den Österreich anläßlich der Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention zu deren Art 6 erklärt hat. Danach bleibt der Gesetzesvorbehalt in Art 90 B-VG unberührt, weshalb der Oberste Gerichtshof bereits in 4 Ob 236/97b ausgesprochen hat, die Tatsache, daß im Außerstreitgesetz die öffentliche Verhandlung nicht zwingend angeordnet sei…
…Menschenrechtskonvention zu deren Art 6 erklärt hat. Nach diesem Vorbehalt werden die Bestimmungen des Art 6 der Konvention mit der Maßgabe angewendet, daß die in Art 90 B-VG in der Fassung von 1929 festgelegten Grundsätze über die Öffentlichkeit in gerichtlichen Verfahren in keiner Weise beeinträchtigt werden (s VfSlg 11569). Art 90 Abs 1…
Der mit Bezug auf Art 90 B-VG ausgesprochene österreichische Vorbehalt zu Art 6 MRK (Erfordernis einer öffentlichen mündlichen Verhandlung) enthält keine „kurze Inhaltsangabe" des Gesetzes, von dem gesagt wird, dass es…
…B 1219/93, B 1698/93, B 397/94 VfSlg 13.831), noch erfolgt diese in einem gerichtlichen Strafverfahren im Sinn des Art 90 Abs 2 B-VG (vgl Mayer , B VG 4 Art 90 B-VG II und III). Zudem bestehen zum Schutz vor der Missachtung von Beweisverboten im Schöffenverfahren fünf – hier…
…desselben „zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen“ zulässig. Demnach war schon nach dem Wortlaut dieser Bestimmung – bei verfassungskonformer (Art 90 B-VG, Art 6 Abs 1 MRK) Interpretation – diese Ausnahme nicht auf gerichtliche Wege in eigener Sache beschränkt. [5] Die am 27. November …
Parteien unbenommen bleibt, die Zeugen zu befragen und deren Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen. Daher werden durch eine solche Vorgangsweise weder das in der Verfassung (Art 90 B-VG) verankerte, in § 258 Abs 1 StPO konkretisierte und durch § 252 Abs 1 StPO geschützte Prinzip der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme noch die sich aus…
Der Bezirksanwalt hatte lediglich die Prüfung nach § 42 StGB beantragt, das Bezirksgericht hat daraufhin eine Strafverfügung erlassen: Die Frage, ob Art 90 Abs 2 B-VG unmittelbar anzuwendendes Verfassungsrecht ist, bleibt offen. Jedenfalls ist der den Anklagegrundsatz im einfachen Bundesrecht verankernde § 2 Abs 1 StPO verletzt.…
…zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Gemäß § 176 ZPO verhandeln die Parteien vor dem erkennenden Gericht über den Rechtsstreit mündlich. Der auch in Art 90 B-VG verankerte Mündlichkeitsgrundsatz ist in der Zivilprozessordnung jedoch nicht in reiner Form verwirklicht, sondern mit Elementen der Schriftlichkeit kombiniert. Jeder Zivilprozess wird grundsätzlich durch schriftliche Klage…
…die in Artikel 90 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 festgelegten Grundsätze über die Öffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren in keiner Weise beeinträchtigt werden ... ". Art 90 Abs1 B-VG lautet: "Die Verhandlungen in Zivil- und Strafrechtssachen vor dem erkennenden Gericht sind mündlich und öffentlich. Ausnahmen bestimmt das Gesetz." 2.2.2. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte…
…die in Artikel 90 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 festgelegten Grundsätze über die Öffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren in keiner Weise beeinträchtigt werden ...". Art 90 Abs1 B-VG lautet: "Die Verhandlungen in Zivil- und Strafrechtssachen vor dem erkennenden Gericht sind mündlich und öffentlich. Ausnahmen bestimmt das Gesetz." 2.2.2. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte…
…eine Verletzung des Art 6 MRK wegen überlanger Verfahrensdauer. Weiters erblickt er im Hinweis des Oberlandesgerichts auf seine leugnende Verantwortung einen Verstoß gegen „Art 90 B-VG (Selbstbezichtigungsverbot)“. Der Antrag geht schon deshalb fehl, weil die Sanktionsfrage betreffende Umstände, die nicht Gegenstand einer Sanktionsrüge (§ 281 Abs 1 Z…
…Vielmehr wird die Generalprokuratur gemäß §50 Abs3 DSt zur mündlichen Berufungsverhandlung anstelle der Oberstaatsanwaltschaft geladen, der gemäß §47 Z3 DSt ein Berufungsrecht zukommt. Art 90 Abs2 B-VG kann daher durch den angefochtenen Bescheid nicht verletzt sein. 5. Die behauptete Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte hat sohin nicht stattgefunden. Das Verfahren hat auch nicht…
…zu geben. [10] Der Rekurs ist mangels einschlägiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zulässig ; er ist im Sinne des Eventualantrags auch berechtigt . [11] 1. Nach Art 90 B-VG haben ua Verhandlungen in Zivilsachen vor dem erkennenden ordentlichen Gericht mündlich und öffentlich stattzufinden. Beschränkungen der Öffentlichkeit sind nach dem ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt des Satzes …
Weder Art 6 Abs 1 MRK noch Art 90 Abs 1 B-VG verpflichtet zur Durchführung einer (volksöffentlichen) öffentlichen Haftprüfungsverhandlung; dieses Publizitätserfordernis gilt lediglich für das Erkenntnisverfahren, sodass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 182 Abs 1 StPO bestehen…
Bedenken gegen die Vorschrift des § 4 Abs. 2 letzter Satz StVO 1960 in der Richtung, daß sie der Regelung des {Bundes-Verfassungsgesetz Art 90, Art. 90 Abs. 2 B-VG} widerspricht, gemäß der im gerichtlichen Strafverfahren der Anklageprozeß gilt. Die Pflicht, die Gendarmerie oder Polizei über einen Verkehrsunfall zu verständigen, schließt nicht die Pflicht mit…
Die grundsätzlich (Art 90 Abs 1 B-VG; Art 6 Abs 1 MRK; §§ 228 ff StPO) gebotene Öffentlichkeit der Hauptverhandlung soll ua durch ihre Kontrollfunktion und Präventivfunktion das Verantwortungsbewußtsein der Rechtspflegerorgane…
…dagegen erhobene Berufung ab. In einer Beschwerde an den VfGH, mit der sie diesen Bescheid anfocht, brachte die Bf. vor, das Verwaltungsstrafverfahren habe ihr durch Art. 90 Abs. 2 B-VG gewährleistetes Recht verletzt, sich nicht selbst zu belasten. Die Behandlung der Beschwerde wurde vom VfGH am 9.8.1998 mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg abgelehnt und die…
materiell nicht einer bestimmten Behörde, sondern dem Staate selbst zusteht, der ihn formell im gerichtlichen Strafverfahren vermöge des dort herrschen Anklagegrundsatzes ({Bundes-Verfassungsgesetz Art 90, Art. 90 Abs. 2 B-VG} und {Strafprozeßordnung 1975 § 2, § 2 Abs. 1 StPO}) durch die Staatsanwaltschaft, im Verwaltungsstrafverfahren aber durch die zur Entscheidung berufene Behörde selbst geltend macht…
Das Verfahren vor den Strafgerichten ist - wie es auch dem Verfassungsgebot des Art 90 Abs 1 B-VG und des Art 6 Abs 1 MRK entspricht - grundsätzlich öffentlich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kommt demnach nur dann in Frage, wenn eine der Voraussetzungen des…
selbst zu schaffen, weil sein Gesprächspartner als Zeuge aussagen müßte oder Aufzeichnungen über ein Gespräch beschlagnahmt werden könnten (vgl das Verbot des Zwanges zur Selbstbelastung - Art 90 Abs 2 B-VG, siehe VfSlg 10291 ua).…
…Uhr 30 das Eingangstor zum Gerichtsgebäude gesperrt gewesen sei, sei Zuhörern der Zutritt zur Verhandlung verwehrt und damit die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Der im Verfassungsrang (Art 90 Abs 1 B-VG und Art 6 Abs 1 MRK) stehende Grundsatz der Öffentlichkeit dürfe nicht dahin einschränkend ausgelegt werden, daß nur ein Teil der Verhandlung öffentlich abgeführt werden…
…Wahrung des Gesetzes zutreffend ausführt - mehrfach mit dem Gesetz nicht im Einklang. Sie verstößt nicht nur gegen den auch für das bezirksgerichtliche Verfahren geltenden, auf Art 90 Abs 2 B-VG gegründeten, in § 2 Abs 1 StPO iVm § 451 Abs 1 StPO normierten Anklagegrundsatz, demzufolge die gerichtliche Verfolgung und Bestrafung wegen einer strafbaren Handlung…
…Gesetzes (§ 2 Abs 1 GRBG) ist keinesfalls als bloße Formwidrigkeit abzutun, sollte doch durch die gesetzliche Festschreibung dieser Haftvoraussetzung im StRÄG 1993 das Anklageprinzip (Art 90 Abs 2 B-VG) gestärkt werden (JAB zum StRÄG 1993, 1157 BlgNR 18.GP 12 zu Art I Z 25), womit aber dem Haftantrag fundamentale, für die Zulässigkeit des…
…zutreffend ausführt, in mehrfacher Hinsicht mit dem Gesetz nicht im Einklang. Aus den verfassungsgesetzlich verankerten Grundsätzen der Unmittelbarkeit und der Wahrung der Verteidigungsrechte im Strafverfahren (Art 90 Abs 1 B-VG; Art 6 Abs 1 und Abs 3 lit d MRK) folgt, dass zur Sicherstellung einer kontradiktorischen Argumentation der Parteien Beweise grundsätzlich in der öffentlichen Hauptverhandlung…
…richtig sind und nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen (VfGHSlg 6125, 8132, 12.371; ArbSlg 6775, 9310, 10.107; DRdA 1991/13). Disziplinarverfahren unterliegen nicht dem Anklageprinzip des Art 90 Abs 2 B-VG (VfGHSlg 12.462; VfGH B 1919/93). Die grundsätzliche Strafbefugnis des Arbeitgebers ist in Lehre und Rechtsprechung unbestritten (ArbSlg 9175 mwH). Die als Vertragsschablone den einzelnen…
…aufzeigt, mit dem Gesetz nicht im Einklang. Der Schuldspruch verstößt nämlich gegen den in § 2 Abs 1 iVm § 451 Abs 1 StPO (entsprechend Art 90 Abs 2 B-VG) normierten Anklagegrundsatz, wonach eine gerichtliche (Verfolgung und) Verurteilung wegen einer bestimmten Tat ohne Anklage unzulässig ist. Der Nichtigkeitsbeschwerde war daher Folge zu geben und wie…
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