8Os139/61—OGH Entscheidung
10. Juli 1961
…zehn Jahren bestimmt ist, nicht das außerordentliche Milderungsrecht des § 54 StG heranziehen. Nach dem somit allein in Betracht kommenden außerordentlichen Milderungsrecht des § 265a StPO wäre der Gerichtshof aber nur befugt gewesen, die Strafe in ihrer Dauer herabzusetzen, jedoch nie unter sechs Monate . Dadurch, dass das Jugendschöffengericht über Martin M…