(1) Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.
(2) Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen.
Rückverweise
SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 96 Übergangsbestimmungen
…werden, wenn 1. der Betroffene wegen der dem gefährlichen Angriff entsprechenden gerichtlich strafbaren Handlung verurteilt worden ist, es sich hiebei um ein Verbrechen (§ 17 StGB) handelt und die Verurteilung noch nicht getilgt ist oder wenn 2. eine Strafverfolgung oder Verurteilung des Betroffenen wegen eines Verbrechens infolge mangelnder Zurechnungsfähigkeit des Betroffenen…
§ 23 Aufschub des Einschreitens
…zu setzen, soweit ein überwiegendes Interesse 1. an der Abwehr krimineller Verbindungen oder 2. am Verhindern eines von einem bestimmten Menschen geplanten Verbrechens (§ 17 StGB) gegen Leben, Gesundheit, Sittlichkeit, Freiheit oder Vermögen noch während seiner Vorbereitung (§ 16 Abs. 3) besteht. § 5 Abs. 3 StPO…
JGG · Jugendgerichtsgesetz 1988
§ 5 Besonderheiten der Ahndung von Jugendstraftaten
…allgemeinen Strafgesetzen lebenslange Freiheitsstrafe oder eine Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens zehn Jahren angedroht ist. 7. Für die Einteilung der strafbaren Handlungen nach § 17 StGB und die Anwendung des § 191 StPO ist nicht von den durch die Z 4 geänderten Strafdrohungen auszugehen. 8. Die §§ …
§ 17a Entlassungskonferenz
…Anstaltsleiter einen Leiter einer Geschäftsstelle für Bewährungshilfe mit der Ausrichtung einer Sozialnetzkonferenz (§ 29e BewHG) betrauen, um die Voraussetzungen einer bedingten Entlassung (§ 17, § 46 StGB) zu beurteilen und jene Maßnahmen festzulegen, die dazu dienen, den Verurteilten von der Begehung strafbarer Handlungen abzuhalten. Dem Kinder- und Jugendhilfeträger ist Gelegenheit zur Mitwirkung…
§ 39 Notwendige Verteidigung
…1) In folgenden Fällen muss ein jugendlicher Beschuldigter durch einen Verteidiger vertreten sein: 1. im gesamten Verfahren wegen eines Verbrechens (§ 17 Abs. 1 StGB) ab dem Zeitpunkt, zu dem er über das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren, den Tatverdacht und seine Rechte zu informieren ist (§ 50 Abs. …
SNG · Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz
§ 15b Besondere Bestimmungen für die Durchführung der Überwachung von Nachrichten
…und Informationen bis zum Vorliegen der Ermächtigung gesondert zu verwahren; 2. ein geplantes (§ 16 Abs. 3 SPG) oder begangenes Verbrechen (§ 17 StGB), ausgenommen strafbare Handlungen nach dem sechsten Abschnitt des StGB, ist darüber die zuständige Sicherheitsbehörde oder Staatsanwaltschaft (§ 100 StPO) zu verständigen. Erteilt der Rechtsschutzbeauftragte…