StGB
Gliederung
Allgemeiner Teil
Zweiter Abschnitt Einteilung der strafbaren Handlungen
§ 17 Einteilung der strafbaren Handlungen
(1) Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.
(2) Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen.
§ 17 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 17 Einteilung der strafbaren Handlungen
…§ 17. (1) Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind. (2) Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen.…
§ 96 SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 96 Übergangsbestimmungen
…werden, wenn 1. der Betroffene wegen der dem gefährlichen Angriff entsprechenden gerichtlich strafbaren Handlung verurteilt worden ist, es sich hiebei um ein Verbrechen ( § 17 StGB ) handelt und die Verurteilung noch nicht getilgt ist oder wenn 2. eine Strafverfolgung oder Verurteilung des Betroffenen wegen eines Verbrechens infolge mangelnder Zurechnungsfähigkeit des Betroffenen…
§ 23 Aufschub des Einschreitens
…zu setzen, soweit ein überwiegendes Interesse 1. an der Abwehr krimineller Verbindungen oder 2. am Verhindern eines von einem bestimmten Menschen geplanten Verbrechens ( § 17 StGB ) gegen Leben, Gesundheit, Sittlichkeit, Freiheit oder Vermögen noch während seiner Vorbereitung ( § 16 Abs. 3 ) besteht. § 5 Abs. 3 StPO…
§ 132 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 132 Scheingeschäft
…§ 132. Die Durchführung eines Scheingeschäfts ist zulässig, wenn die Aufklärung eines Verbrechens ( § 17 Abs. 1 StGB ) oder die Sicherstellung von Gegenständen oder Vermögenswerten, die aus einem Verbrechen herrühren oder von der Konfiskation ( § 19a StGB ), vom Verfall ( § 20…
§ 136 Optische und akustische Überwachung von Personen
…oder sonst einer von der Überwachung informierten Person bestimmt sind oder von dieser unmittelbar wahrgenommen werden können, und sie zur Aufklärung eines Verbrechens ( § 17 Abs. 1 StGB ) erforderlich scheint oder 3. wenn die Aufklärung eines mit mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechens, einer Straftat nach §§ 278a bis 278e…
§ 141 Datenabgleich
…enthalten, um Personen festzustellen, die auf Grund dieser Merkmale als Verdächtige in Betracht kommen. (2) Datenabgleich ist zulässig, wenn die Aufklärung eines Verbrechens ( § 17 Abs. 1 StGB ) ansonsten wesentlich erschwert wäre und nur solche Daten einbezogen werden, die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Sicherheitsbehörden für Zwecke eines bereits anhängigen Strafverfahrens oder sonst auf Grund…
§ 140
…137 ), und 3. in den Fällen des § 136 Abs. 1 Z 2 und 3 nur zum Nachweis eines Verbrechens ( § 17 Abs. 1 StGB ), 4. in den Fällen der § 135 Abs. 1 , Abs. 2 Z 2, 3 und 4 , Abs. 2a , Abs…
§ 7 AsylG 2005 · AsylG 2005 · Asylgesetz 2005
§ 7 Entzug und Ende der Flüchtlingseigenschaft
… 173 ff der Strafprozeßordnung 1975 – StPO , BGBl. Nr. 631/1975) oder 4. er bei der Begehung eines Verbrechens ( § 17 StGB ) auf frischer Tat betreten worden ist, vordringlich zu behandeln. (2) Sind zwischen der Zuerkennung und einem – wenn auch nicht rechtskräftigen – Entzug…
§ 9 Entzug und Ende des Status subsidiären Schutzes
…ist, 3. gegen ihn die Untersuchungshaft verhängt wurde ( §§ 173 ff StPO ) oder 4. er bei der Begehung eines Verbrechens ( § 17 StGB ) auf frischer Tat betreten worden ist, vordringlich zu behandeln. (3) Der Entzug des Status subsidiären Schutzes ist mit dem Widerruf des Aufenthaltstitels gemäß Art. …
§ 57 „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“
…der Drittstaatsangehörige stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit oder Sicherheit der Republik Österreich dar oder wurde von einem inländischen Gericht wegen eines Verbrechens ( § 17 StGB ) rechtskräftig verurteilt. Einer Verurteilung durch ein inländisches Gericht ist eine Verurteilung durch ein ausländisches Gericht gleichzuhalten, die den Voraussetzungen des § 73 StGB entspricht…
§ 15b SNG · SNG · Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz
§ 15b Besondere Bestimmungen für die Durchführung der Überwachung von Nachrichten
…und Informationen bis zum Vorliegen der Ermächtigung gesondert zu verwahren; 2. ein geplantes (§ 16 Abs. 3 SPG) oder begangenes Verbrechen (§ 17 StGB), ausgenommen strafbare Handlungen nach dem sechsten Abschnitt des StGB, ist darüber die zuständige Sicherheitsbehörde oder Staatsanwaltschaft (§ 100 StPO) zu verständigen. Erteilt der Rechtsschutzbeauftragte…
Rückverweise