Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen einer geistigen Behinderung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft.
StGB · Strafgesetzbuch
§ 11 Zurechnungsunfähigkeit
…Zurechnungsunfähigkeit § 11. Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen einer geistigen Behinderung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen…
§ 21 Strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum
…und nachhaltigen psychischen Störung begangen hat und nur deshalb nicht bestraft werden kann, weil er im Zeitpunkt der Tat wegen dieser Störung zurechnungsunfähig (§ 11) war, ist in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unterzubringen, wenn nach seiner Person, nach seinem Zustand und nach der Art der Tat mit hoher Wahrscheinlichkeit zu…
SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 45 Eingriffe in die persönliche Freiheit
…1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, 1. Menschen, die zurechnungsunfähig sind (§ 11 StGB), oder 2. Unmündige zum Zwecke der sofortigen Feststellung des Sachverhaltes festzunehmen, wenn sie einer mit beträchtlicher Strafe bedrohten Handlung verdächtig sind und auf frischer Tat…