(1) Nicht zur Veröffentlichung bestimmt und auch nicht auf Antrag zugänglich zu machen sind Informationen, soweit und solange dies
1. aus zwingenden integrations- oder außenpolitischen Gründen, insbesondere auch gemäß unmittelbar anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Europäischen Union oder zur Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen,
2. im Interesse der nationalen Sicherheit,
3. im Interesse der umfassenden Landesverteidigung,
4. im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit,
5. im Interesse der unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung, im Sinne der unbeeinträchtigten rechtmäßigen Willensbildung und ihrer unmittelbaren Vorbereitung, insbesondere
a) von Handlungen des Bundespräsidenten, der Bundesregierung, der Bundesminister, der Staatssekretäre, der Landesregierung, einzelner Mitglieder derselben und des Landeshauptmannes, der Bezirksverwaltungsbehörden, der Organe der Gemeinde und der Organe der sonstigen Selbstverwaltungskörper,
b) im Interesse eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens, einer Prüfung oder eines sonstigen Tätigwerdens des Organs sowie zum Schutz der gesetzlichen Vertraulichkeit von Verhandlungen, Beratungen und Abstimmungen,
6. zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens der Organe, Gebietskörperschaften oder sonstigen Selbstverwaltungskörper oder
a) zur Wahrung des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten,
b) zur Wahrung von Berufs-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen,
c) zur Wahrung des Bankgeheimnisses (§ 38 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993),
d) zur Wahrung des Redaktionsgeheimnisses (§ 31 des Mediengesetzes, BGBl. Nr. 314/1981) oder
e) zur Wahrung der Rechte am geistigen Eigentum betroffener Personen,
erforderlich und verhältnismäßig und gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. Zu diesem Zweck sind alle in Betracht kommenden Interessen, einerseits an der Erteilung der Information, darunter insbesondere auch an der Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit, und andererseits an der Geheimhaltung der Information, gegeneinander abzuwägen.
(2) Treffen die Voraussetzungen des Abs. 1 nur auf einen Teil der Information zu, unterliegt nur dieser der Geheimhaltung.
Art. 2 § 22g BEinstG · BEinstG · Behinderteneinstellungsgesetz
Art. 2 § 22g Dienst- und Betriebsgeheimnisse
…den Barrierefreiheitsbeauftragten (Stellvertretungen) ausschließlich in Ausübung ihres Amtes bekannt gewordenen Dienst- und Betriebsgeheimnisse unterliegen der Geheimhaltung, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist.…
§ 6 StESUG · StESUG · Gesetz über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt
§ 6 § 6
…die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Über die so bekannt gewordenen Tatsachen unterliegt der Umweltanwalt der Geheimhaltungspflicht, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. (2) In behördlichen Verfahren im Vollziehungsbereich des Landes, die auch eine Vermeidung…
§ 50f S.SHG · S.SHG · Salzburger Sozialhilfegesetz
§ 50f Wahrung der Geheimhaltung im Rahmen der Sozialhilfe
…und betreffend das Recht auf Zugang zu Informationen in Bezug auf die Wahrung der Geheimhaltung Folgendes: Bei Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nach den Vorgaben des § 6 IFG ist insbesondere zu erwägen, ob eine Veröffentlichung oder Bekanntgabe der Information 1. den Erfolg der Erhebungen und Ermittlungen, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der…
§ 69b BWG · BWG · Bankwesengesetz
§ 69b Veröffentlichungspflichten der FMA
…Kreditinstitute verhängten Maßnahmen in Form eines jährlichen Berichts bis spätestens 31. März des Folgejahres, soweit die betroffenen Informationen nicht der Geheimhaltung gemäß § 6 IFG unterliegen; eine laufende unterjährige Aktualisierung hat nicht zu erfolgen; 8. eine Liste der Global Systemrelevanten Institute und Systemrelevanten Institute mit Sitz im Inland unter Nennung…
§ 38
…Tatsachen bekannt, die dem Bankgeheimnis unterliegen, so dürfen sie diese Tatsachen nur dann veröffentlichen oder zugänglich machen, wenn sie nicht der Geheimhaltung gemäß § 6 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, unterliegen. (2) Die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses besteht nicht 1. in einem Strafverfahren gegenüber den Staatsanwaltschaften…
Art. 1 § 74a FinStrG · FinStrG · Finanzstrafgesetz
Art. 1 § 74a
…Sie sind verpflichtet, die ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen geheim zu halten, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des IFG genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist, und sie unterliegen der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht ( § 48a BAO ). (2) Der Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreter müssen besondere Kenntnisse…
§ 52 ZDG · ZDG · Zivildienstgesetz 1986
§ 52
…ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit gemäß § 43 Abs. 2 bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 IFG genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. (2) Beiratsmitglieder, die ihr Amt pflichtwidrig versehen oder zweimal unentschuldigt Sitzungen fernbleiben, sind vom Bundespräsidenten über Vorschlag der Bundesregierung…
§ 23
…aus ihrer Dienstleistung gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. Dienst- und Betriebsgeheimnisse sind auch nach dem Ausscheiden aus dem Zivildienst zu…
§ 17 LFBAG-APO · LFBAG-APO · Land- und forstwirtschaftliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung
§ 17 Bewertung der Prüfungsleistung und Festlegung der Prüfungsergebnisse
…geteilt hat. (2) Die Mitglieder der Prüfungskommission haben gegenüber Dritten hinsichtlich aller Prüfungsvorgänge Geheimhaltung zu wahren, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. (3) Die Leistung des Prüfungskandidaten in den einzelnen Prüfungsgegenständen bzw. Teilprüfungsgegenständen ist…
§ 7 VAG · VAG · Volksanwaltschaftsgesetz 1982
§ 7
… 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 zweiter und dritter Satz und Abs. 2 und § 6 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, sind sinngemäß anzuwenden.…
Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz
§ 8 § 8
…angemessen und ehrenhaft zu betragen. Er hat die Geheimhaltungspflicht, auch nach Ende des Dienstverhältnisses, zu wahren, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist, die Dienststunden genau einzuhalten, nötigenfalls seine Tätigkeit auch über die Dienststunden auszudehnen…
§ 27 AMSG · AMSG · Arbeitsmarktservicegesetz
§ 27 Geheimhaltungspflicht
…in Ausübung des Dienstes oder mit Beziehung auf ihre Stellung bekannt gewordenen Angelegenheiten zur Geheimhaltung verpflichtet, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. (2) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß Abs. 1 gilt auch nach…
§ 127 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 127
…Sie sind verpflichtet, die ihnen ausschließlich aufgrund ihrer Tätigkeit im Verfahren bekanntgewordenen Tatsachen geheim zu halten, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 IFG genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. (2) Sachverständige haben den Befund und das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln ihrer Wissenschaft…
§ 47a
…gebunden. Er ist verpflichtet, die ihm ausschließlich aus seiner amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen geheim zu halten, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. Seine Stellvertreter haben gleiche Rechte und Pflichten. (4a) Die Bundesministerin für Justiz…
§ 50 MagBeG · MagBeG · Magistrats-Bedienstetengesetz
§ 50 Geheimhaltung
…Bediensteten sind zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und solange dies aus einem der im § 6 Abs 1 IFG genannten Gründe erforderlich und verhältnismäßig ist und gesetzlich nicht anderes geregelt ist. Die Geheimhaltungspflicht besteht gegenüber jedermann, dem die Bediensteten über solche Tatsachen nicht eine…
§ 39b Zuordnung der Modellstelle, Überprüfung der Zuordnung
…Kommission haben über alle ihnen ausschließlich in Ausübung ihrer Funktion bekannt gewordenen Tatsachen Geheimhaltung zu wahren, soweit und solange dies aus einem der im § 6 Abs 1 IFG genannten Gründe erforderlich und verhältnismäßig ist und gesetzlich nicht anderes geregelt ist. (8) Nähere Bestimmungen über die Geschäftsführung der Kommission, insbesondere über die Einberufung der…
Gemeindewahlordnung Graz 2012
§ 26 § 26
…Entscheidung über den Berichtigungsantrag berufenen Behörde vorzubringen. (2) Die Namen der Antragstellerinnen/Antragsteller unterliegen der Geheimhaltungspflicht, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. Den in Strafsachen zuständigen ordentlichen Gerichten sind sie auf Verlangen bekannt zu…
§ 17 FMABG · FMABG · Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
§ 17 Finanzplan
…zwei Wochen vor der betreffenden Sitzung des Aufsichtsrates, zu übermitteln. Der Vorstand hat hierbei erforderlichenfalls jene Informationen zu bezeichnen, die der Geheimhaltung gemäß § 6 Abs. 1 IFG unterliegen. Die kostenpflichtigen Institutionen sind berechtigt, zu den übermittelten Informationen im Wege ihrer gesetzlichen Interessensvertretung sowie durch innerhalb dieser Interessensvertretung bestehende Fachorganisationen Stellung zu nehmen…
§ 14 Personal
…dem sie über solche Tatsachen nicht eine behördliche Mitteilung zu machen haben, zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit und solange diese Tatsachen der Geheimhaltung gemäß § 6 Abs. 1 IFG unterliegen. Die Entbindung von Arbeitnehmern der FMA von der Geheimhaltungspflicht obliegt dem Vorstand der FMA; § 46 Abs. 2, 3 und 4 des…
§ 23a Regulatory Sandbox
…sind verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren, soweit und solange diese Tatsachen der Geheimhaltung gemäß § 6 Abs. 1 IFG unterliegen. (4) Teilnehmer der Sandbox ist ein Unternehmen, welches die FMA mit Bescheid in die Sandbox zugewiesen hat. Die Teilnehmer haben am Verfahren in der…
§ 13 Finanzmarktstabilitätsgremium
…gemäß Abs. 11 beigestellte Personal sind über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit im Finanzmarktstabilitätsgremium bekannt gewordenen Tatsachen, die der Geheimhaltung gemäß § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, unterliegen, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Entbindung von der Geheimhaltungspflicht obliegt dem Bundesminister für Finanzen; § 46 Abs…
§ 32 S.GBG · S.GBG · Salzburger Gleichbehandlungsgesetz
§ 32 Geheimhaltung
…des Monitoringausschusses haben alle ihnen ausschließlich in Ausübung ihrer Funktion bekannt gewordenen Tatsachen geheim zu halten, soweit und solange dies aus einem der im § 6 Abs 1 Informationsfreiheitsgesetz , BGBl I Nr 5/2024, genannten Gründe erforderlich und verhältnismäßig ist und gesetzlich nicht anderes geregelt ist. Außerdem sind sie zur Geheimhaltung über alle ihnen…
§ 102d KFG 1967 · KFG 1967 · Kraftfahrgesetz 1967
§ 102d Ausstellung von Kontrollgerätekarten durch ermächtigte Einrichtungen
…3. Geheimhaltung über alle ausschließlich aus der Besorgung der übertragenen Aufgaben bekannt gewordenen Tatsachen gewahrt wird, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 IFG genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. (4) Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat regelmäßig zu überprüfen und kann jederzeit überprüfen, ob die Voraussetzungen…
§ 40b Zulassung durch beliehene Versicherer
…alle ihnen ausschließlich aus der Besorgung der übertragenen Aufgaben bekannt gewordenen Tatsachen zu wahren, soweit und solange dies aus den in den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist, 4. die im Zuge der Durchführung von übertragenen Aufgaben ( § 40a…
§ 82 AMG · AMG · Arzneimittelgesetz
§ 82
…Geheimhaltung verpflichtet sind, zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen verpflichtet, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. (2) Von dieser Verpflichtung hat sie die Aufsichtsbehörde auf Verlangen eines Gerichtes…
§ 460a ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 460a Geheimhaltungspflicht der Bediensteten
…Angehörigen oder Dienstgeber/innen gegenüber jeder Person, der sie über solche Angelegenheiten eine dienstliche Mitteilung zu machen nicht verpflichtet sind, aus den in § 6 Abs. 1 IFG genannten Gründen, soweit und solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist, zur Geheimhaltung verpflichtet. (2) Eine Ausnahme von der im Abs. 1 bezeichneten Verpflichtung tritt…
§ 424 Pflichten und Haftung der Versicherungsvertreter/innen
…des Dachverbandes haben bei der Ausübung ihres Amtes die Rechtsvorschriften zu beachten. Sie sind zur Geheimhaltung, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist, und zur gewissenhaften und unparteiischen Ausübung ihres Amtes verpflichtet. Sie haften unbeschadet…
Fischereigesetz 2002
§ 29 5. Abschnitt
…Geheimhaltung besteht nicht gegenüber dem Bewirtschafter. Dieser hat über die gemachten Mitteilungen gleichfalls Stillschweigen zu bewahren, soweit und solange dies aus einem der im § 6 Informationsfreiheitsgesetz genannten Gründe erforderlich und verhältnismäßig ist und gesetzlich nicht anderes geregelt ist. 5. Die Enthebung des auf Antrag des Bewirtschafters bestellten Fischereischutzorgans ist nur zulässig…
Statut der Landeshauptstadt Graz 1967
§ 47 § 47
…des Gemeinderats unterliegen bezogen auf die ihnen ausschließlich in Ausübung ihres Mandates bekanntgewordenen Tatsachen der Geheimhaltungspflicht, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. Darüber hinaus besteht eine Verschwiegenheitspflicht auch für Tatsachen, die als vertraulich bezeichnet…
§ 50 § 50
…die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung gesetzten Gegenstand durch Beschluß des Gemeinderates nur ausgeschlossen werden, wenn dies aus Gründen des Datenschutzes, der Gründe des § 6 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz , BGBl. I Nr. 5/2024 oder des Steuergeheimnisses geboten ist. Über einen Antrag auf Ausschluß der Öffentlichkeit ist in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden…
§ 89 ÄrzteG 1998 · ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 89 Geheimhaltungspflicht
…verpflichtet sind, zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen verpflichtet, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. (2) Von dieser Verpflichtung hat sie die Aufsichtsbehörde auf Verlangen eines Gerichtes…
§ 51 GSpG · GSpG · Glücksspielgesetz
§ 51 Spielgeheimnis
…Werden Organen von Behörden bei ihrer dienstlichen Tätigkeit Tatsachen bekannt, die dem Spielgeheimnis unterliegen, so haben sie das Spielgeheimnis bei Vorliegen der in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Voraussetzungen zu wahren. (2) Die Verpflichtung zur Wahrung des Spielgeheimnisses besteht nicht 1. in Verfahren vor Zivilgerichten…
§ 310 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 310 Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung
…oder verwertet, obwohl er zu deren Geheimhaltung gesetzlich verpflichtet ist, und dadurch ein öffentliches oder ein überwiegendes berechtigtes privates Interesse im Sinn von § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, in der jeweils geltenden Fassung, gefährdet, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe…
§ 136 B-KUVG · B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 136 Pflichten und Haftung der Versicherungsvertreter/innen
…der Verwaltungskörper haben bei der Ausübung ihres Amtes die Rechtsvorschriften zu beachten. Sie sind zur Geheimhaltung, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist, sowie zur gewissenhaften und unparteiischen Ausübung ihres Amtes verpflichtet. Sie haften unbeschadet…
§ 20 Gem-VBG · Gem-VBG · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001
§ 20 Geheimhaltung
…Vertragsbediensteten sind zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und solange dies aus einem der im § 6 Abs 1 IFG genannten Gründe erforderlich und verhältnismäßig ist und gesetzlich nicht anderes geregelt ist. Die Geheimhaltungspflicht besteht gegenüber jedermann, dem die Vertragsbediensteten über solche Tatsachen nicht eine…
§ 4 ZÄKG · ZÄKG · Zahnärztekammergesetz
§ 4 Geheimhaltungspflicht
…verpflichtet sind, zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen verpflichtet, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. (2) Von dieser Verpflichtung hat sie die Aufsichtsbehörde auf Verlangen eines Gerichtes…
§ 82 NVG 2020 · NVG 2020 · Notarversorgungsgesetz
§ 82 Angelobung der Mitglieder
…die Satzung der Versorgungsanstalt und die darauf beruhenden sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten haben und zur Geheimhaltung, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist, sowie zur gewissenhaften und unparteiischen Ausübung ihres Amtes verpflichtet sind.…
§ 105 Geheimhaltungspflicht der Bediensteten
…Angehörigen oder Dienstgeber/innen gegenüber jeder Person, der sie über solche Angelegenheiten eine dienstliche Mitteilung zu machen nicht verpflichtet sind, aus den in § 6 Abs. 1 IFG genannten Gründen, soweit und solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist, zur Geheimhaltung verpflichtet. (2) Eine Ausnahme von der im Abs. 1 bezeichneten Verpflichtung tritt…
Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968
§ 12 Disziplinäre Verantwortlichkeit
…Verfahrens von der Gemeinde zu tragen. 8. Abweichend von § 64 Abs 2 L-BG kann die Veröffentlichung des Disziplinarerkenntnisses aus einem der im § 6 Abs 1 Informationsfreiheitsgesetz genannten Gründe ausgeschlossen werden.…
§ 9d L-BG · L-BG · Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987
§ 9d Geheimhaltung
…Beamte ist zur Geheimhaltung über alle ihm ausschließlich aus seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und solange dies aus einem der im § 6 Abs 1 IFG genannten Gründe erforderlich und verhältnismäßig ist und gesetzlich nicht anderes geregelt ist. Die Geheimhaltungspflicht besteht gegenüber jedermann, dem der Beamte über solche Tatsachen nicht eine…
Steiermärkisches Gemeindesanitätsdienstgesetz
§ 3 § 3
…auf die Befangenheit und die Geheimhaltungspflicht über alle ausschließlich aus der amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist; c) die Gründe für die Auflösung der Vereinbarung und d) die Regelung…
§ 25 L-PVG · L-PVG · Salzburger Landes-Personalvertretungsgesetz
§ 25 Geheimhaltung
…vertraulich bezeichneten Angelegenheiten, technischen Einrichtungen, Verfahren und Eigentümlichkeiten des Betriebes, die Pflicht zur Geheimhaltung zu wahren, soweit und solange dies aus einem der im § 6 Abs 1 Informationsfreiheitsgesetz , BGBl I Nr 5/2024, genannten Gründe erforderlich und verhältnismäßig ist und gesetzlich nicht anderes geregelt ist. Die Pflicht zur Geheimhaltung erstreckt sich insbesondere auch…
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