(1) Berichte der vom Nationalrat oder von Nationalrat und Bundesrat in internationale parlamentarische Organisationen entsendeten Delegierten sowie der an Veranstaltungen der Interparlamentarischen Union teilnehmenden Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates sowie Berichte der Volksanwaltschaft und Stenographische Protokolle über parlamentarische Enqueten werden vom Präsidenten in der auf die Verteilung nächstfolgenden Sitzung einem Ausschuß zur Vorberatung zugewiesen.
(2) Der Vorberatung durch den Ausschuß folgen die Debatte und Abstimmung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen über die Geschäftsbehandlung in den Sitzungen des Nationalrates.
Rückverweise
GOG · Gerichtsorganisationsgesetz
§ 78 §. 78.
(1) Beschwerden der Beteiligten wegen Verweigerung oder Verzögerung der Rechtspflege können, 1. soweit sie Richter eines Bezirksgerichtes betreffen, beim Vorsteher des Bezirksgerichtes, 2. soweit sie den Vorsteher eines Bezirksgerichtes oder Richter des Gerichtshofes erster Instanz betreffen, beim …
§ 26a
…1979, BGBl. Nr 333, und nach § 37 Abs. 3 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, sowie Dienstzuteilungen nach § 78 des Richterdienstgesetzes entsprechend zugrunde zu legen. (2) Für folgende Funktionen sind Einschränkungen der Auslastung im nachgenannten Ausmaß zugrunde zu legen, wobei die Einschränkung pro Person…