JudikaturVfGH

B251/84 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 1984

Gerichtsorganisationsgesetz; Der Aufforderung zum Antritt der nach §78 Abs4 GOG verhängten Arreststrafe mangelt der normative Charakter; sie ist keine behördliche Entscheidung oder Verfügung (vgl. die Judikatur des VfGH zur vergleichbaren Aufforderung zum Antritt der Freiheitsstrafe nach §53 Abs1 VStG 1950, zB VfSlg. 9046/1981)

Rückverweise