EO
Gliederung
Erster Teil Exekution
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Erster Titel Exekutionsvoraussetzungen
§ 3 Sachliche Zuständigkeit
Zur Bewilligung und zum Vollzug der Exekution auf Grund der in §§ 1 und 2 angeführten Exekutionstitel sind, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Bezirksgerichte in Zivilsachen zuständig (Exekutionsgericht).
§ 3 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 3 Sachliche Zuständigkeit
…§ 3. Zur Bewilligung und zum Vollzug der Exekution auf Grund der in §§ 1 und 2 angeführten Exekutionstitel sind, soweit dieses Gesetz nichts anderes…
Art. 10 § 3
…§ 3. Die im § 308a Abs. 1 EO (Art. III Z 8) festgelegte Frist von drei Monaten beginnt für Forderungen, die vor dem 1. Jänner 1995 gepfändet, überwiesen und fällig…
§ 292g Entscheidung des Exekutionsgerichts – Antragsberechtigung
…oder Bezugsteil pfändbar ist, insbesondere auch, ob die Entschädigungen nach § 290 Abs. 1 Z 1 dem tatsächlich erwachsenden Mehraufwand entsprechen, oder 3. ob an der Forderung, deren Pfändung durch das Gericht bewilligt wurde, tatsächlich ein Pfandrecht begründet wurde. (2) Der Drittschuldner kann die von einem Antrag nach…
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