Informationen zu § 63 EO
Verweisungen:
Siehe auch § 3 EO
§ 64 BMSVG · BMSVG · Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
§ 64 Beitragsleistung
…Anm.: Abs. 8 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 4/2013) (9) Die Abtretung oder Verpfändung von Anwartschaften im Sinne des § 63 Z 2 ist rechtsunwirksam, soweit der Anwartschaftsberechtigte darüber nicht verfügen kann. Für die Pfändung gilt die EO.…
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