EO
Gliederung
Dritter Titel Einwendungen gegen die Exekution – Aufschiebung und Einstellung
§ 37 Widerspruch Dritter
(1) Gegen die Exekution kann auch von einer dritten Person Widerspruch erhoben werden, wenn dieselbe an einem durch die Exekution betroffenen Gegenstande, an einem Teil eines solchen oder an einzelnen Gegenständen des Zubehöres einer in Exekution gezogenen Liegenschaft ein Recht behauptet, welches die Vornahme der Exekution unzulässig machen würde.
(2) Ein solcher Widerspruch ist mittels Klage geltend zu machen; die Klage kann zugleich gegen den betreibenden Gläubiger und gegen den Verpflichteten gerichtet werden, welche in diesem Fall als Streitgenossen zu behandeln sind.
(3) Für diese Klage ist, je nachdem sie vor oder nach Beginn des Exekutionsvollzugs angebracht wird, das Gericht, bei dem die Bewilligung der Exekution in erster Instanz beantragt wurde, oder das Exekutionsgericht zuständig.
(4) Wenn der Klage rechtskräftig stattgegeben wird, ist die Exekution einzustellen.
§ 35 ImmoInvFG · ImmoInvFG · Immobilien-Investmentfondsgesetz
§ 35 Depotbank
…die Depotbank nur auf Grund eines Auftrages der Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien handeln. (4) Die Depotbank ist berechtigt und verpflichtet, im eigenen Namen gemäß § 37 EO durch Klage Widerspruch zu erheben, wenn auf einen zu einem Immobilienfonds gehörigen Vermögensgegenstand Exekution geführt wird, sofern es sich nicht um eine gemäß diesem Bundesgesetz…
§ 31a MaklerG · MaklerG · Maklergesetz
§ 31a
…über streng getrennte, bei einem Kreditinstitut geführte Kundenkonten (offene Treuhandkonten, Anderkonten) weiterzuleiten. Für diese Konten gelten zugunsten der berechtigten Versicherungskunden das Widerspruchsrecht gemäß § 37 EO sowie das Aussonderungsrecht gemäß § 44 IO Vom Makler entgegengenommene Barbeträge sind unverzüglich auf diese Kundenkonten einzuzahlen.…
§ 32 BMSVG · BMSVG · Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
§ 32 Depotbank
…kann die Depotbank nur auf Grund eines Auftrages der BV-Kasse handeln. (3) Die Depotbank ist berechtigt und verpflichtet, im eigenen Namen gemäß § 37 EO durch Klage Widerspruch zu erheben, wenn auf einen zu einer Veranlagungsgemeinschaft gehörigen Vermögenswert Exekution geführt wird, sofern es sich nicht um eine gemäß § …
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