EO
Gliederung
Dritter Titel Einwendungen gegen die Exekution – Aufschiebung und Einstellung
§ 37 Widerspruch Dritter
(1) Gegen die Exekution kann auch von einer dritten Person Widerspruch erhoben werden, wenn dieselbe an einem durch die Exekution betroffenen Gegenstande, an einem Teil eines solchen oder an einzelnen Gegenständen des Zubehöres einer in Exekution gezogenen Liegenschaft ein Recht behauptet, welches die Vornahme der Exekution unzulässig machen würde.
(2) Ein solcher Widerspruch ist mittels Klage geltend zu machen; die Klage kann zugleich gegen den betreibenden Gläubiger und gegen den Verpflichteten gerichtet werden, welche in diesem Fall als Streitgenossen zu behandeln sind.
(3) Für diese Klage ist, je nachdem sie vor oder nach Beginn des Exekutionsvollzugs angebracht wird, das Gericht, bei dem die Bewilligung der Exekution in erster Instanz beantragt wurde, oder das Exekutionsgericht zuständig.
(4) Wenn der Klage rechtskräftig stattgegeben wird, ist die Exekution einzustellen.
§ 37 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 37 Widerspruch Dritter
…§ 37. (1) Gegen die Exekution kann auch von einer dritten Person Widerspruch erhoben werden, wenn dieselbe an einem durch die Exekution betroffenen Gegenstande, an einem Teil…
§ 38 Sachliche Zuständigkeit für exekutionsrechtliche Klagen
…§ 38. (1) Muss eine der in den §§ 35, 36 und 37 bezeichneten Klagen im Sinne der vorstehenden Bestimmungen bei einem Bezirksgerichte angebracht werden, so ist dieses Gericht zur Verhandlung und Entscheidung über die Klage zuständig, wenngleich…
§ 39 Einstellung, Einschränkung und Aufschiebung der Exekution
…§ 39. (1) Außer den in den §§ 35, 36 und 37 angeführten Fällen ist die Exekution unter gleichzeitiger Aufhebung aller bis dahin vollzogenen Exekutionsakte einzustellen: 1. wenn der ihr zugrunde liegende Exekutionstitel durch rechtskräftige Entscheidung für…
§ 41 Einschränkung der Exekution
…§ 41. (1) Treten die in den §§ 35 bis 37, 39 und 40 bezeichneten Einstellungsgründe nur hinsichtlich einzelner der in Exekution gezogenen Gegenstände oder eines Teiles des vollstreckbaren Anspruches ein, so hat statt der Einstellung…
Rückverweise