§ 327 Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes — BVergG 2018
Das Bundesverwaltungsgericht ist zuständig zur Entscheidung über Anträge wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, soweit es sich um Auftraggeber handelt, die gemäß Art. 14b Abs. 2 Z 1 B-VG in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen.
§ 327 BVergG 2018 · BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 327 Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes
…4. Teil Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht 1. Hauptstück Zuständigkeit, fachkundige Laienrichter, Ausschluss und Ablehnung § 327. Das Bundesverwaltungsgericht ist zuständig zur Entscheidung über Anträge wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, soweit es sich um Auftraggeber…
§ 328 Senatszuständigkeit und -zusammensetzung
…1) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die…
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