AußStrG
Gliederung
III. Hauptstück Verlassenschaftsverfahren
3. Abschnitt Verfahren außerhalb der Abhandlung
§ 185 Allgemeine Anordnungen
Im Verlassenschaftsverfahren findet außer im Verfahren über das Erbrecht kein Ersatz von Vertretungskosten und keine öffentliche Verhandlung statt.
§ 185 AußStrG · AußStrG · Außerstreitgesetz
§ 185 Allgemeine Anordnungen
…§ 185. Im Verlassenschaftsverfahren findet außer im Verfahren über das Erbrecht kein Ersatz von Vertretungskosten und keine öffentliche Verhandlung statt.…
§ 105 JN · JN · Jurisdiktionsnorm
§ 105 Verlassenschaftsabhandlung.
…§ 105. (1) Die Verlassenschaftsverfahren ( §§ 143 bis 185 AußStrG ) gehören vor das Gericht, in dessen Sprengel der Verstorbene seinen allgemeinen Gerichtsstand in Streitsachen hatte. Lässt sich ein solcher im Inland nicht ermitteln oder ist…
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