ASVG
Gliederung
Leistungssachen sind die Angelegenheiten, in denen es sich handelt um
1.die Feststellung des Bestandes, des Umfanges oder des Ruhens eines Anspruches auf eine Versicherungsleistung einschließlich einer Feststellung nach § 367 Abs. 1, soweit nicht hiebei die Versicherungszugehörigkeit (§§ 13 bis 15), die Versicherungszuständigkeit (§§ 26 bis 29a), die Leistungszugehörigkeit (§ 245) oder die Leistungszuständigkeit (§ 246) in Frage steht;
2. Feststellung der Verpflichtung zum Rückersatz einer zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung,
3. Streitigkeiten über Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe gemäß Abschnitt II des Fünften Teiles,
4.Feststellung von Versicherungs- und Schwerarbeitszeiten außerhalb des Leistungsfeststellungsverfahrens auf Antrag des Versicherten (§ 247),
4a.die Feststellung der Invalidität (§§ 255a, 280a) oder der Berufsunfähigkeit (§ 273a),
5.die Feststellung der Kontoerstgutschrift sowie einer Ergänzungsgutschrift oder eines Nachtragsabzuges (§ 15 APG),
6.die Feststellung des Rechtsanspruches auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nach § 253e (§ 270a, § 276e).
§ 354 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 354 Leistungssachen.
…§ 354. Leistungssachen sind die Angelegenheiten, in denen es sich handelt um 1. die Feststellung des Bestandes, des Umfanges oder des Ruhens eines Anspruches auf eine Versicherungsleistung…
§ 255a Feststellung der Invalidität
…255 Abs. 3 voraussichtlich dauerhaft vorliegt oder in absehbarer Zeit eintreten wird. Über diesen Antrag hat der Versicherungsträger in einem gesonderten Verfahren (§ 354 Z 4a) zu entscheiden.…
§ 273a Feststellung der Berufsunfähigkeit
…273 Abs. 2 voraussichtlich dauerhaft vorliegt oder in absehbarer Zeit eintreten wird. Über diesen Antrag hat der Versicherungsträger in einem gesonderten Verfahren (§ 354 Z 4a) zu entscheiden.…
§ 280a Feststellung der Invalidität
…255 Abs. 3 voraussichtlich dauerhaft vorliegt oder in absehbarer Zeit eintreten wird. Über diesen Antrag hat der Versicherungsträger in einem gesonderten Verfahren (§ 354 Z 4a) zu entscheiden.…
§ 84 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 84 Verfahren
…der Österreichischen Gesundheitskasse nach den im Siebenten Teil des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955, in der jeweils geltenden Fassung für Leistungssachen (§ 354 ASVG) vorgesehenen Verfahrensbestimmungen, zu entscheiden; dieses Verfahren greift nicht Platz, wenn nur die Frage strittig ist, ob ein Unfall (§ 76 Abs. 2 und…
§ 194 GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 194
…Kammermitgliedschaft eines jeden Mitgliedes sind dem Versicherungsträger unverzüglich bekanntzugeben; 2. die §§ 361, 362 Abs. 1, 2 und 4, 366 und 367 ASVG weiterhin in der am 31. Dezember 2013 geltenden Fassung anzuwenden sind, wobei a) an Stelle eines Antrages auf eine Pension aus den Versicherungsfällen der…
§ 182 BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 182
…diesem Bundesgesetz sowie aus der Unfallversicherung von Bedeutung sind; 3. die §§ 361, 362 Abs. 1, 2 und 4, 366 und 367 ASVG weiterhin in der am 31. Dezember 2013 geltenden Fassung anzuwenden sind, wobei a) an Stelle eines Antrages auf eine Pension aus den Versicherungsfällen der…
Art. 1 § 23a AngG · AngG · Angestelltengesetz
Art. 1 § 23a
…2 EFZG nach Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung und nach Beendigung des Krankengeldanspruches gemäß § 138 ASVG während eines anhängigen Leistungsstreitverfahrens gemäß § 354 ASVG über Berufsunfähigkeit ( § 273 ASVG ) oder Invalidität ( § 255 ASVG ) durch Kündigung seitens des Dienstnehmers endet. (Anm.: Abs. 1a aufgehoben durch Art…
Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz
§ 92b Abfertigung
…18 nach Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung und nach Beendigung des Krankengeldanspruches gemäß § 138 ASVG während eines anhängigen Leistungsstreitverfahrens gemäß § 354 ASVG über Berufsunfähigkeit ( § 273 ASVG ) oder Invalidität ( § 255 ASVG ) oder 2. Dienstnehmer a) spätestens drei Monate nach der Geburt eines…
§ 56a NÖ KAG · NÖ KAG · NÖ Krankenanstaltengesetz
§ 56a § 56a
…zur Anwendung kommen – für jede Inanspruchnahme des Anstaltsambulatoriums von den Trägern der Sozialversicherung bzw. von einem Gericht in einem Verfahren über Leistungssachen (§ 354 ASVG) zu entrichten.…
§ 22a GAngG · GAngG · Gutsangestelltengesetz
§ 22a
…2 EFZG nach Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung und nach Beendigung des Krankengeldanspruches gemäß § 138 ASVG während eines anhängigen Leistungsstreitverfahrens gemäß § 354 ASVG über Berufsunfähigkeit (§ 273 ASVG) oder Invalidität (§ 255 ASVG) durch Kündigung seitens des Dienstnehmers endet. (Anm.: Abs. 1a aufgehoben durch Art…
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