(1) Die Senate der Landesgerichte haben sich aus einem Richter und zwei fachkundigen Laienrichtern, die Senate der Oberlandesgerichte und die einfachen Senate des Obersten Gerichtshofs (§ 6 des Bundesgesetzes über den Obersten Gerichtshof, BGBl. Nr. 328/1968) aus drei Richtern und zwei fachkundigen Laienrichtern zusammenzusetzen.
(2) Der Dreiersenat des Obersten Gerichtshofs hat sich ausschließlich aus drei Richtern, der verstärkte Senat aus sieben Richtern und vier fachkundigen Laienrichtern (§§ 7 und 8 des Bundesgesetzes über den Obersten Gerichtshof) zusammenzusetzen.
(3) Der § 7a Abs. 1 und 2 JN, RGBl. Nr. 111/1895, ist nicht anzuwenden; die sonstigen Bestimmungen über die Aufgaben des Vorsitzenden bleiben unberührt.
(4) Über die Ablehnung eines Richters oder fachkundigen Laienrichters haben die Landesgerichte, die Oberlandesgerichte und der Oberste Gerichtshof durch Senate zu entscheiden, die sich aus drei Richtern zusammensetzen.
Rückverweise
ASGG · Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
Art. 10 § 2
…Verfahren, in denen die Klage nach dem 31. Dezember 1994 bei Gericht eingelangt ist; 2. der Art. I Z 3 (§ 11 Abs. 4 ASGG), wenn das Datum der Entscheidung nach dem 31. Dezember 1994 liegt; 3. der Art. I Z 4 hinsichtlich des § 11a…
§ 11a Aufgaben der Dreiersenate der Oberlandesgerichte und des Obersten Gerichtshofs
…nicht vor, wenn an Stelle des Vorsitzenden im Verfahren erster Instanz oder der Dreiersenate im Rechtsmittelverfahren (Abs. 2 und 3) Senate nach § 11 Abs. 1 entschieden haben.…
§ 37 Unrichtige Gerichtsbesetzung
…1) Auch wenn in einer Arbeits- und Sozialrechtssache gegen die §§ 11, 11b oder 12 Abs. 1 oder 3 zweiter Halbsatz verstoßen worden ist oder über eine Rechtssache, die keine Arbeits- und Sozialrechtssache ist, ein Senat…
§ 54 Besondere Feststellungsverfahren
…dem Antrag Stellung nehmen. (4) Der Oberste Gerichtshof hat über den Feststellungsantrag auf der Grundlage des darin angegebenen Sachverhalts durch den einfachen Senat (§ 11 Abs. 1) zu entscheiden. Die Entscheidung ist allen kollektivvertragsfähigen Körperschaften zuzustellen, die sich am Verfahren beteiligt haben. (5) Feststellungsklagen nach Abs. 1 und…