4Ob505/85—OGH Entscheidung
15. Januar 1985
…die dem erklärten Verzicht Bestimmtheit gibt, nicht zu erzielen sein, so wäre die Klausel als allgemeine unbestimmte Verzichtsleistung gemäß § 869 ABGB und gemäß § 937 ABGB, der auch bei Verzicht auf ein Recht angewendet wird (Gschnitzer in Klang 2 IV/1, 582), ohne Wirkung. Zum Schutze der Mieter bestimmte § 17…