In allen Fällen, in welchen der Gläubiger berechtiget ist, sich seines Rechtes zu begeben, kann er demselben auch zum Vortheile seines Schuldners entsagen, und hierdurch die Verbindlichkeit des Schuldners aufheben.
Rückverweise
Es ist in der Rechtsprechung und Lehre anerkannt, dass ein Verzicht (eine Entsagung) nach § 1444 ABGB nicht nur ausdrücklich, sondern im Sinne des § 863 ABGB auch stillschweigend erfolgen kann (GlUNF 2406, Klang in Klang 2. Auflage VI S 530). Der…
Übersicht der Entscheidungen zu § 1444 ABGB A Allgemeines, Form des Verzichts B Verzicht - Entgeltlichkeit C Anfechtbarkeit des Verzichts D Einzelfälle:…
Auf den durch öffentliches Recht geregelten Vorrangsverzicht sind die privatrechtlichen Regeln (insbesonders § 1444 ABGB Empfangsbedürftigkeit) unabwendbar.…
Schadensgutmachung auch durch freiwilligen Verzicht des Verletzten auf die ihm angebotene Schadenssumme (ähnlich einer Entsagung nach § 1444 ABGB).…
Verzichtet der Erblasser auf eine Forderung gegenüber dem Schuldner unter der Bedingung, daß der Schuldner ihn überlebe, handelt es sich um eine Entsagung nach § 1444 ABGB die mit dem Tode des Erblassers rechtswirksam wurde. Die frühere Schuld ist daher auch nicht in das Nachlaßinventar aufzunehmen.…
die Vollendung der Erpressung vorausgesetzte effektive Vermögensschaden tritt mit der durch die Annahme einer (abgenötigten) Verzichtserklärung seitens des Schuldners bewirkten Aufhebung der Verbindlichkeit ein (§ 1444 ABGB).…
neu einklagbar (Fasching III, 125 und 142). Aus der bloßen Erklärung der Klagseinschränkung kann auch nicht die materiellrechtliche Wirkung einer Entsagung im Sinne des § 1444 ABGB abgeleitet werden.…
…1983 Kenntnis vom Wertpapierdepot der Bank in Burghausen hatte. Auch ausgehend von der überwiegenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, daß der Verzicht im Sinne des § 1444 ABGB zwar der Annahme durch den Schuldner bedarf, aber eine konkludente Annahme genügt (SZ 18/184, SZ 54/7 ua, Rummel in Rummel ABGB Rz 3…
…die Leistung kraft des Übergabsvertrags mit der Erblasserin - nach der Überzeugung der Klägerin - beschenkten Schwester verzichtete. Dieser Prämisse zufolge unterlag aber der gemäß § 1444 ABGB zu beurteilende Verzichtsvertrag nicht der Formvorschrift des § 551 ABGB. Nur zur Begründung dieses Umstands berief sich das Gericht zweiter Instanz u. a…
…Vergleich notwendigerweise verbindlich und entgeltlich. Aus diesem Grund seien der Erlaß einer unstrittigen und unzweifelhaften Schuld (§ 1381 ABGB), ein ebensolcher Verzicht (§ 1444 ABGB) und insbesondere das Anerkenntnis kein Vergleich. Die Leistung der Erstbeklagten habe darin bestanden, die Ansprüche des Klägers ohne nähere Prüfung und durch sofortige Bezahlung zu…
…§ 15 EKHG übersteigende künftige Ansprüche (zur Zulässigkeit des Verzichtes auf künftige Rechte vgl RIS-Justiz RS0033945, RS00333976 [T1 und 2]; Griss in KBB, § 1444 ABGB Rz 5) fehlt (vgl § 483 Abs 3 iVm § 513 ZPO; zum Erfordernis eines eindeutigen Anspruchsverzichtes: RIS-Justiz RS0039729, RS0039744; Lovrek in Fasching/Konecny…
…zwar zutreffend, daß der Verzicht in seiner Eigenschaft als Verfügungsgeschäft nur auf Grund eines gültigen Titels möglich ist (Rummel in Rummel RZ 1 zu § 1444 ABGB und RZ 31 zu § 859 ABGB und dort jeweils zitierte Rechtsprechung) und daß Verzichtserklärungen im Zweifel einschränkend auszulegen sind (Rummel in Rummel RZ 5…
…Untätigkeit des Gläubigers bedeutet im Allgemeinen keinen stillschweigenden Verzicht; ein Verzichtswille muss aus der Sicht des Begünstigten zweifelsfrei feststehen ( Heidinger in Schwimann ³ § 1444 ABGB Rz 8; Griss in KBB² § 1444 ABGB Rz 4). Die Argumente der Revision zu den bereits 2003 bestandenen Zweifeln an…
…kennt keine allgemeine Verwirkung (RS0014221); ein Rechtsverlust durch Verwirkung tritt nur ein, wenn das Gesetz ihn vorsieht (vgl P. Bydlinski in KBB 7 § 1444 ABGB Rz 8). Das Berufungsgericht ist der Ansicht, dass dem durch eine wettbewerbswidrige Handlung Verletzten, der sich mit der Klage auf Schadenersatz Zeit lässt, nicht…
…Auf Grund der streitbereinigenden Wirkung eines Vergleiches verzichten sohin die Gläubiger mit einem außergerichtlichen Ausgleich auf den die Ausgleichsquote übersteigenden Schuldrest gegenüber dem Schuldner (§ 1444 ABGB). Die beklagte Partei hat daher mit der Zustimmung zum Ausgleichsvorschlag der Firma R*** für den Fall der Bezahlung der 45 %igen Quote auf die Restschuld…
…RS0034122 [T2]), wobei dazu - nach der Rechtsprechung - bereits die widerspruchslose Annahme der Erklärung des Gläubigers durch den Schuldner genügt (Heidinger in Schwimann³ VI § 1444 ABGB Rz 4 mit Hinweis auf EvBl 1971/229 [= 1 Ob 16/71] in FN 20). Ob nach den Umständen des Einzelfalls ein Verzicht anzunehmen ist…
…erkennen gäbe, daß die hoheitliche Gestaltung in bestimmter Form zwingend sei, jedenfalls auch keine Wahlfreiheit zwischen diesen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Handlungsformen bestehe. Gemäß § 1444 ABGB könnten daher bürgerlich-rechtliche Verzichtsverträge nur in Fällen rechtswirksam sein, in denen der Gläubiger berechtigt wäre, sich seines Rechtes in einer privatrechtlichen Rechtsform zu begeben…
…die den Beklagten zustehende Forderung zustandegekommen, zumal er die ihn treffende Leistung bereits erbracht hat. Die Forderung der Beklagten ist somit durch Verzicht gemäß § 1444 ABGB erloschen, weshalb die vom Kläger dagegen erhobenen Einwendungen berechtigt sind. Dem Klagebegehren war deshalb stattzugeben, wobei der Spruch des Urteils von Amts wegen entsprechend der…
…aufgelöst (§ 1379 ABGB). Die Beklagte hat aber im Sommer 1978 auch nicht für die Zukunft bis zur Beendigung ihrer Berufstätigkeit im Sinne des § 1444 ABGB auf einen Teil des ihr laut Vergleich zustehenden Unterhaltsbetrages verzichtet. Zu einem ausdrücklichen Verzicht in dieser Hinsicht kam es schon deshalb nicht, weil zwischen den…
…nicht zwingend wie die Revisionswerberin meint - schenkungshalber (vgl 1 Ob 360/52 = RIS Justiz RS0024624). So anerkennen Griss (KBB 4 § 1444 ABGB Rz 3 mwN), Holly (in Kletečka/Schauer , ABGB ON 1.01 § 1444 Rz 13) Heidinger (in Schwimann , ABGB³ § 1444…
…des Urteilsspruchs gemacht werden, ist nach der Rechtsprechung zulässig (vgl nur 7 Ob 228/13z mwN). 6. Ein Verzicht nach § 1444 ABGB kann nicht nur ausdrücklich, sondern im Sinn des § 863 ABGB auch stillschweigend erfolgen (RIS Justiz RS0014090 [T1]). Bei der Beurteilung der Frage, ob…
…nicht geschadet (SZ 50/91; Mader/Janisch in Schwimann³, ABGB § 1463 Rz 3). Die durch Ersitzung außerbücherlich erworbene Dienstbarkeit wäre durch Verzicht (§ 1444 ABGB) nur dann erloschen (§ 524 ABGB), wenn alle Miteigentümer des herrschenden Grundstücks verzichtet hätten (Hofmann in Rummel³, ABGB § 524 Rz 2). Davon kann…
…habe in diesen Fällen weder sein Einverständnis mit der Vertragsauflösung im Sinne einer einverständlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt noch auf Ansprüche im rechtlichen Sinn (§ 1444 ABGB) verzichtet; er habe lediglich von seinem Recht, die auf einer relativen Nichtigkeit beruhende Rechtsunwirksamkeit der Entlassung geltend zu machen, nicht Gebrauch gemacht; er habe ein…
…VI, 527). Daraus folgt, daß er nur aufgrund eines gültigen Titels möglich ist. Titel kann auch eine Streitbereinigung sein (vgl. Rummel in Rummel zu § 1444 ABGB Rz 1). Durch einen Verzicht dürfen Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden, die Gültigkeit des Verzichts hängt von ihrer Zustimmung ab (vgl. Rummel aaO Rz 9…
…zu widerrufen. Überlegungen der Antragsgegnerin zum Verzicht der Billeteure auf künftige Zettelgelder lassen unberücksichtigt, dass der Verzicht als zweiseitiges Rechtsgeschäft der übereinstimmenden Willenseinigung bedarf (§ 1444 ABGB; RIS-Justiz RS0033948). Werden Arbeitnehmer mit dem Bemerken, die Unterfertigung sei eine "bloße Formsache" zur Unterfertigung veranlasst, kann unter den gegebenen Umständen von einem Konsens…
…§ 144 RN 48 und 49) der effektive Vermögensschaden mit der durch die Annahme der Verzichtserklärung seitens des Schuldners bewirkten Aufhebung der Verbindlichkeit eintritt (§ 1444 ABGB; GlUNF 194 u.a.). Die Nichtigkeitsbeschwerde erweist sich daher insgesamt als nicht begründet und war mithin zu verwerfen. Bei der Strafbemessung wertete das Erstgericht als erschwerend…
…vorgesehenen Überstundenlisten und der Verfallsbestimmung im anzuwendenden Kollektivvertrag kommt der Vereinbarung vom 9.11.1989 im übrigen nicht der Charakter eines Erlaßvertrages im Sinne des § 1444 ABGB zu, sondern der eines Vergleichs (Arb 9.209 ua). Wie der Kläger selbst vorbrachte, lag der Auflösungsvereinbarung die Absicht zugrunde, daß eine Verkürzung des Arbeitsverhältnisses…
…Unterhaltsbetrages und der Abänderung des Vergleiches vom 4. Februar 1931 einverstanden sei. Jede ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung, einem Rechte zu entsagen, ist einschränkend auszulegen (§ 1444 ABGB.). Der Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung liegt nicht vor.…
…keine allgemeine Verwirkung kennt (RS0014221); ein Rechtsverlust durch Verwirkung tritt nur ein, wenn das Gesetz einen solchen vorsieht (vgl P. Bydlinski in KBB 7 § 1444 ABGB Rz 8). Das Berufungsgericht ist der Ansicht, dass dem durch eine Missachtung des Bildnisschutzes Verletzten, der sich mit der Klage auf Schadenersatz Zeit lässt, nicht…
…Geldwirtschaft dann eben bezahlen. Bei einer solchen Sach- und Rechtslage müsse, wie der Oberste Gerichtshof bereits in der Entscheidung GlUNF. 7148 unter Heranziehung des § 1444 ABGB. ausgesprochen habe, dem Ausgedingsberechtigten die Befugnis zugestanden werden, sich mit dem Ersatz des Vertragsinteresses zu begnügen. Erforderlich sei nur, daß die fälligen Ausgedingsleistungen nicht rechtzeitig…
…914, 915 ABGB) - für den erforderlichen Vertragscharakter des Verzichtes reicht eine konkludente Zustimmung des Erklärungsempfängers aus (vgl. Rummel in Rummel aaO Rdz 3 zu § 1444 ABGB) - eine Auslegung, die dem erklärten Verzicht Bestimmtheit gibt, nicht zu erzielen sein, so wäre die Klausel als allgemeine unbestimmte Verzichtsleistung gemäß § 869 ABGB und…
…berufliches Fortkommen in eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses, jedoch ohne Anspruch auf Abfertigung, umzuwandeln, verzichtete er dadurch noch nicht auf ihm unstrittig zustehende Ansprüche (§ 1444 ABGB, § 23 Abs.7 AngG). Für den Fall, daß ihn ein Verschulden an der vorzeitigen Entlassung traf, hatte er nämlich ohnehin keinen Anspruch auf Abfertigung…
…der Kläger diesen Grundsatz auch auf die Frage der Gültigkeit oder Ungültigkeit einer späteren Verzichtserklärung auf den Anspruch angewendet haben. Dass ein gültiger Schuldenerlass (§ 1444 ABGB) nach Entstehung des Exekutionstitels als eine den Anspruch aufhebende Tatsache ein zulässiger Oppositionsgrund wäre, bedarf keiner weiteren Ausführung. Ebenso ist aber klar, dass der Gegner…
…verzichtet (§R. 731, 732 und Bemerkungen von Löffler zu diesen Entscheidungen). Denn auch die 'Entsagung' zum Vorteile des Schuldners hebt dessen Verbindlichkeit auf (§ 1444 ABGB.); liegt doch der Fall nicht anders, als wenn der Verletzte die Leistung entgegengenommen und sie dem Schuldner wieder zugewendet hätte (vgl. auch Koziol-Welser 5…
…aber gefordert, daß sich die Rechtsverhältnisse, auf die sich der Verzicht bezieht, schon im vorhinein übersehen lassen (vgl. Klang 2. Aufl. VI 528 zu § 1444 ABGB.). Soweit das nicht der Fall ist, ist der Verzicht unwirksam. Die Feststellung des Erstrichters, die Gesellschafter der klagenden Partei hätten die strittige Klausel nur auf…
…Treu und Glauben widerspräche (§ 242 BGB), ist dem österreichischen Recht in dieser allgemeinen Form fremd. Ein Rechtsverlust durch Verzicht (Entsagung) im Sinn des § 1444 ABGB setzt mehr als bloße Nichtinanspruchnahme des Rechtes voraus, nämlich eine ausdrückliche Erklärung oder ein Verhalten des Berechtigten, das nach den besonderen Umständen des Falles keinen…
…die Obstbäume“ erst schlagend werden sollte, wenn die klagende Partei das Grundstück für ihre eigenen Zwecke benötigt. Legt man den Verzicht iSd § 1444 ABGB als zweiseitiges Rechtsgeschäft („Vertragstheorie“ – RIS Justiz RS0033948) nach den §§ 914, 915 ABGB aus, ergibt sich eindeutig, dass der übereinstimmende…
…Klagebegehren die Berechtigung fehlt. Die Unterlassung der rechtzeitigen Geltendmachung einer Forderung und der daran geknüpfte Eintritt des Verfalls sind kein Verzicht im Sinne des § 1444 ABGB; die dazu und zu der fehlenden Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zur Unterlassung der rechtzeitigen Geltendmachung der Entgeltforderungen erstatteten Revisionsausführungen sind daher verfehlt. Die Kostenentscheidung ist…
…Erklärung auf ihre Ersatzforderung gegen die Werkunternehmerin (GmbH) angerechnet und nicht etwa eine prozessuale Einschränkung der Aufrechnungseinrede vorgenommen. Die Entsagung (der Verzicht, Erlass) gemäß § 1444 ABGB stelle einen Erlöschungsgrund dar. Eine schlüssige Annahme des Verzichts sei im Vorbringen des Klägers in der Tagsatzung vom 26. April 2001 zu erblicken; aufgrund dieser…
…sind, der Verzicht auf alle künftigen Schadenersatzansprüche im Rahmen eines Abfindungsvergleiches aber als grundsätzlich zulässig angesehen wird ( Dullinger in Rummel³ II/3 § 1444 ABGB Rz 4 Abs 2 [krit Ertl aaO § 1389 ABGB Rz 1 mwN]). Jedenfalls dann, wenn der Eintritt nicht vorhergesehener Folgen…