Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 11.446,80 bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin enthalten S 1.018,80 Umsat…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleineigentümer des Grundstückes 6204/3 (EZ 4263) KG Lustenau. Der Beklagte ist Alleineigentümer des Grundstückes 6211/3 (EZ 6554) KG Lustenau und hat darauf in den letzten Jahren das Haus in der Büngenstraße 41, errichtet. Das Grundstück des Beklagten grenzt an …
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist berechtigt. Da das der behaupteten Dienstbarkeit entsprechende Verhalten des Klägers schon am 1.11.1951 eingesetzt hatte und bis Oktober/November 1983 fortdauerte, war die Ersitzungszeit von 30 Jahren (§§ 1468, 1470, 1477 ABGB) bereits abgelaufen, als der Beklagte die …