JudikaturJustizRS0034087

RS0034087 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 2021

Die Verweisung auf den Ersitzungstitel beschränkt die Geltung dieser Vorschrift auf die eigentliche Ersitzung, wogegen die uneigentliche Ersitzung die Rechtsmäßigkeit des Besitzes gar nicht voraussetzt.

Entscheidungen
5