Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, dem Beklagten die mit S 6.086,40 (darin S 1.014,40 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der nunmehrige Gemeinschuldner (in der Folge als Beklagter bezeichnet) führt gegen einen am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten zur Hereinbringung der Forderung von S 500.000,- sA Fahrnisexekution. Im Zuge dieser Exekution wurde ein als Imbißstube verwendetes Gebäude gepfän…
Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger inhaltlich wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung der Sache gegen dieses Urteil des Berufungsgerichtes erhobene Revision ist nicht berechtigt. Gemäß § 1466 ABGB wird das Eigentumsrecht, dessen Gegenstand eine bewegliche Sache ist, durch einen dreijährigen rechtlichen Besitz erses…