§ 480 Erwerbung des Rechtes der Dienstbarkeit. Titel zur Erwerbung.
§ 480 Erwerbung des Rechtes der Dienstbarkeit. Titel zur Erwerbung. — ABGB
§ 480 Erwerbung des Rechtes der Dienstbarkeit. Titel zur Erwerbung. — ABGB
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1812
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12018208
Zuletzt nach Updates gesucht am
Der Titel zu einer Servitut ist auf einem Vertrage; auf einer letzten Willenserklärung; auf einem bey der Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke erfolgten Rechtsspruche; oder endlich, auf Verjährung gegründet.
Entscheidungen 938
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Rechtssätze 82
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