Der Titel zu einer Servitut ist auf einem Vertrage; auf einer letzten Willenserklärung; auf einem bey der Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke erfolgten Rechtsspruche; oder endlich, auf Verjährung gegründet.
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 480 Erwerbung des Rechtes der Dienstbarkeit. Titel zur Erwerbung.
…Erwerbung des Rechtes der Dienstbarkeit. Titel zur Erwerbung. § 480. Der Titel zu einer Servitut ist auf einem Vertrage; auf einer letzten Willenserklärung; auf einem bey der Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke erfolgten Rechtsspruche; oder endlich, auf…
FlVG. · Flurverfassungsgesetz
§ 24 Grunddienstbarkeiten, Reallasten, Baurechte und sonstige Belastungen§ 24
…1) Grunddienstbarkeiten und Reallasten, die sich auf einen der im § 480 ABGB genannten Titel gründen, erlöschen mit Ausnahme der Ausgedinge ohne Entschädigung. Sie sind jedoch von der Behörde ausdrücklich aufrecht zu halten oder neu zu begründen, wenn…
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