Wer die Schuld eines anderen, für die er nicht haftet (§ 1358), bezahlt, kann vor oder bei der Zahlung vom Gläubiger die Abtretung seiner Rechte verlangen; hat er dies getan, so wirkt die Zahlung als Einlösung der Forderung.
Rückverweise
Bei der Einlösung nach § 1422 ABGB gilt § 1395 ABGB.…
Für den Übergang nach § 1422 ABGB ist wesentlich, dass vor oder bei der Zahlung vom Gläubiger die Abtretung seiner Rechte verlangt wird. Eine später abgegebene Abtretungserklärung hat nur deklarativen Charakter.…
Der Begriff der "Zahlung" nach § 1422 ABGB ist dem der "Erfüllung" im Sinne des § 1412 ABGB gleichzustellen. Die bloße Übernahme der Verbindlichkeit des bisherigen Schuldners - ohne ihre Erfüllung - ist keine Einlösung…
§ 1422 ABGB hat den Zweck, (durch das Abtretungsverlangen) einen automatischen Rechtsübergang herbeizuführen und dadurch zu vermeiden, daß der Zahlungsempfänger durch Zustimmungsverweigerung den Rechtsübergang verzögern kann. Der Schutz…
Unter den Voraussetzungen des § 1422 ABGB erwirbt der Übernehmer die Forderung mit allen Einschränkungen, wie sie gegenüber dem Überträger bestanden haben.…
Schuldeinlösung) erworben zu haben, und durch Vorlage der vollständigen, öffentlich beglaubigten Urkunde, aus welcher sich alle Voraussetzungen des Forderungsüberganges und Pfandrechtsüberganges durch Einlösung gemäß § 1422 ABGB in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht darunter auch das Verlangen nach Abtretung ergeben.…
Einlösung der Kaufpreisforderung durch den Drittfinanzierer gem § 1422 ABGB als Voraussetzung für eine gleichzeitig vereinbarte Übertragung des vorbehaltenen Eigentums.…
Der Anspruch auf Übertragung einer Hypothek des Gemeinschuldners (§ 1422 ABGB) gibt kein Absonderungsrecht und keinen Anspruch auf Ausfolgung des Erlöses der versteigerten Pfandliegenschaft, sondern nur eine Forderung nach § 14 KO.…
wenn der Kunde bei der Werkstatt mit einem Reparaturrechnungsbetrag in Vorlage tritt, dies gleichzeitig als Verlangen auf Abtretung von Schadenersatzforderungen betreffend das Leasingobjekt nach § 1422 ABGB bis in Höhe der Vorlage gelte und dies sinngemäß auch für Kosten der Unfallabwicklung und weitere Kosten, wie Abschleppungs- und Bergungskosten zutreffe, ist im Hinblick…
…14. 5. 2012 teilte der Rechtsvertreter der Klägerin dem zuständigen Finanzamt mit, dass die Klägerin die im Insolvenzverfahren angemeldete Abgabenforderung gemäß § 1422 ABGB einlösen würde. Er wies auf die am selben Tag erfolgte Überweisung des offenen Abgabenbetrags hin. Der in diesem Schreiben enthaltenen Aufforderung, binnen 14 Tagen…
Auch bei der "notwendigen" Zession nach § 1422 ABGB kann der Zahler - wie im Falle des § 1358 ABGB - nur den Ersatz der gezahlten Schuld fordern, also nicht mehr beanspruchen, als er selbst gezahlt…
Die Schuld muß durch den Gläubiger bezahlt werden, der dann vom Schuldner Ersatz fordert. Unter diese Bestimmung fallen Bereicherungsansprüche sowie Ersatzansprüche nach § 1358 und § 1422 ABGB.…
BAO · Bundesabgabenordnung
§ 211
…oder erfolgt die Entrichtung durch Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben eines anderen Abgabepflichtigen, ist die Einlösung der Forderung (§ 1358 ABGB und § 1422 ABGB) ausgeschlossen.…
Kein Regreßanspruch hinsichtlich bezahlter Exekutionskosten - außer im Rahmen des § 1422 ABGB -, weil Exekutionskosten von mehreren Verpflichteten nicht zur ungeteilten Hand, sondern nach Kopfteilen zu bezahlen sind, auch wenn hinscihtlich der Titelschuld Solidarhaftung besteht.…
Solange zugunsten des betreibenden Gläubigers das richterliche Pfandrecht einverleibt ist, mag auch inzwischen außerbücherlich ein Pfandrechtsübergang gemäß § 1422 ABGB stattgefunden haben, ist die betreibende Partei formell zur bücherlichen Verfügung über das Pfandrecht legitimiert.…
Übergang des Eigentumsvorbehaltes ohne dinglichen Rechtsakt bei der Einlösung der Kaufpreisforderung nach § 1358 oder § 1422 ABGB. Der Einlösende ist daher auch berechtigt, die Exszindierungsklage zu erheben. (vgl. früher SZ 19/213)…
…werden, stellt doch die Erklärung der Gemeinde G***** vom 30. Juni 2003 (Blg. /B) inhaltlich die Abtretung der Rechte des Gläubigers im Sinne des § 1422 ABGB dar, und bestreitet die Beklagte den erfolgten Forderungsübergang von der Gemeinde G***** auf die Klägerin ohnehin nicht. 5. Der Bürgermeister der Gemeinde G***** hat zwar…
…Revision nur Folgendes: 1. Gegenstand des Verfahrens sei unter anderem die Frage, ob die von einer Privatperson, hier einem Rechtsanwalt, privatrechtlich nach § 1422 ABGB eingelösten Abgabenforderungen (als öffentliche Lasten) unmittelbare Rechtswirkungen gegenüber der Beklagten, die ihre Anteile durch Zuschlag im Versteigerungsverfahren erworben habe, entfalte, weil die Verpflichtung zur Begleichung…
…SZ 32/19 Der Begriff der "Zahlung" nach § 1422 ABGB. ist dem der "Erfüllung" im Sinne des § 1412 ABGB. gleichzustellen. Die bloße Übernahme der Verbindlichkeit des bisherigen Schuldners - ohne deren Erfüllung - ist keine Einlösung…
…keinem für die klagende Partei günstigeren Ergebnis führen. Dazu kommt, daß auch ohne Vorliegen eines Verzichtes die Voraussetzungen für einen Anspruch nach §§ 1358, 1422 ABGB nicht gegeben wären. Die übertragung von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft mbH erfordert nach österreichischem Recht einerseits ein gültiges Rechtsgeschäft als Rechtsgrund und andererseits gemäß § 76…
…Streitteile indirekt die Schuld des Beklagten gegenüber der GmbH bezahlte – dieser gegenüber weder vor noch bei den Zahlungen ausdrücklich die Forderungseinlösung gemäß § 1422 ABGB erklärt. Eine solche Erklärung kann allerdings nach ständiger Rechtsprechung auch konkludent abgegeben bzw nach den Umständen des Falls als selbstverständlich vorausgesetzt werden (RIS-Justiz RS0033441…
…genannten Gründen nicht gestützt werden. Insofern entspreche die vorliegende Situation durchaus der zu 4 Ob 149/06z entschiedenen. Der Fall des § 1422 ABGB liege nicht vor, weil die Klägerin nicht einmal behauptet habe, vor oder bei Zahlung die Abtretung der Gläubigerrechte verlangt zu haben. Ein Verwendungsanspruch gemäß §…
…S 3/86 des Landesgerichtes Klagenfurt ein Exekutionstitel gegen den Kläger zustehe, eingelöst habe und daher die genannten Exekutionstitel auf den Beklagten übergegangen seien (§ 1422 ABGB). Der Kläger begehrt die Feststellung, daß die - im Klagebegehren einzeln aufgeschlüsselten Forderungen der genannten Gläubiger gegen ihn - nicht auf den Beklagten übergegangen seien; in eventu…
…bereits mit der Verschaffung von außerbücherlichem Eigentum an den für die beklagte Partei bestimmten Liegenschaftsanteilen; b) Voraussetzungen für die rechtswirksame Einlösung einer Forderung gemäß § 1422 ABGB;…
…die Verjährung ein. Die zwischen den Streitteilen bestandenen Vertragsbeziehungen hätten einen der langen Verjährung unterliegenden Anspruch nach § 1042 ABGB ausgeschlossen, ein Forderungsübergang nach § 1422 ABGB aber auch nach § 1358 ABGB scheitere am Fehlen der Förmlichkeiten nach der Dienstanweisung des Bundesministeriums für Finanzen über die Einhebung, Eintreibung und Sicherung der…
…auszubezahlen ist. Der Käufer erklärt in der Regel sein Einverständnis, daß der Verkäufer seine Kaufpreisforderung an den Finanzierer abtritt (oder dieser die Forderung nach § 1422 ABGB einlöst) und diesem auch das Vorbehaltseigentum an der Kaufsache überträgt (JBl 1979,91; Aicher aaO Rdz 12). Bei dem im Wege der Darlehenskonstruktion drittfinanzierten Kauf liegen…
…Zahlung an die Bürgin eine formell und materiell eigene Schuld getilgt. Deshalb könne sie die Regressforderung der Bürgin gegen den Beklagten auch nicht gemäß § 1422 ABGB eingelöst haben. 2. Die Rechtsansicht des Erstgerichts wurde in der Berufung lediglich mit dem Argument bekämpft, die Klägerin habe durch ihre Zahlung die Regressforderung der…
…vom Nebenintervenienten erworben zu haben. Eine allfällige Nachforderung der Baugesellschaft treffe daher nicht sie, sondern den Nebenintervenienten. Soweit der Kläger offenbar eine Forderungseinlösung nach § 1422 ABGB behaupte, sei eine solche nicht erfolgt, weil die Abtretung der (vermeintlichen) Forderung der Baugesellschaft an den Kläger und die beiden Zedenten erst am 30.Mai…
Der Bank, auf die gemäß § 1358 oder § 1422 ABGB eine Forderung übergeht, stehen gegen den Schuldner, der auch ihr Kunde ist (hier: Bankgarantie), nicht von vornherein die ihr nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen…
…auszuzahlen ist. In der Regel erklärt der Käufer sein Einverständnis, dass der Verkäufer seine Kaufpreisforderung an den Finanzierer abtritt oder dieser die Forderung nach § 1422 ABGB einlöst. Auch das Vorbehaltseigentum an der Kaufsache wird an den Finanzierer übertragen. Wenn auch zwei verschiedene Verträge (Kauf- und Finanzierungsvertrag) vorliegen, stehen diese dennoch in…
…Erklärung des Rechtserwerbers bedürfe, dass der Rechtserwerb genehmigungsfrei zulässig sei. Das habe nicht nur für die Einräumung von Pfandrechten, sondern auch für die auf § 1422 ABGB gestützte Pfandrechtsübertragung zu gelten (Reischauer in Rummel³ Rz 32 zu § 1422 ABGB). Nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung sei eine mangelnde Genehmigungsbedürftigkeit nach § 13 Abs…
das Ansparkonto, so macht es für die Bausparkasse keinen Unterschied, ob der Erziehungsberechtigte bei seinen Einzahlungen im Namen des Minderjährigen oder als Drittzahler iSd § 1422 ABGB handelte. Ob dem Minderjährigen die auf das Bausparkonto gelangten Vermögenswerte vom Erziehungsberechtigten rechtswirksam zugewendet (geschenkt) wurden, betrifft allein das zwischen den beiden bestehende Innenverhältnis, beeinträchtigt…
…Beklagten (Kreditnehmern) die Zahlung des unberichtigt aushaftenden Kreditbetrags, welche Forderung ihrer Ansicht nach von der Bank (Kreditgeberin der Beklagten) auf die Klägerin gemäß § 1422 ABGB übergegangen sei. Das Berufungsgericht bestätigte das klagsabweisliche Urteil des Erstgerichts mit der wesentlichen Begründung, dass kein wirksamer Forderungsübergang von der Bank auf die Klägerin erfolgt…
…Gartner , Bauträgervertragsgesetz² § 16 Rz 8 f legt dar, dass es sich dabei um eine notwendige Zession, die mit § 1422 ABGB vergleichbar sei, handle. Die Erklärung an den Bauträger oder an den Insolvenzverwalter des Bauträgers werde insoweit „explizit“ sein müssen, als sie nicht nur…
durch die Höchstbetragshypothek besicherten Rechtsverhältnis stammt und aus dem der Höchstbetragshypothekbestellung zugrundeliegenden Grundschuldverhältnis aushaftet. Die gleiche Pflicht trifft den Einlöser einer solchen Schuld gem § 1422 ABGB.…
…welche Kreditforderung neben dem Kläger und einem Dritten auch ihr (mittelbarer) Gesellschafter und Geschäftsführer (kurz: Konzernchef) als Bürge und Zahler haftete. 1. Nach § 1422 ABGB kann derjenige, der die Schuld eines anderen, für die er nicht haftet (§ 1358 ABGB), bezahlt, vor oder bei der Zahlung vom Gläubiger die…
…fraglich bleibt, weshalb nach Auffassung der zweiten Instanz die notwendige Zession bei Einlösung einer fremden Schuld (s dazu Reischauer in Rummel 3 § 1422 ABGB Rz 7 mN der Rsp) bei einer Forderung auf Rückzahlung eines Darlehens (zur Frage der Höchstpersönlichkeit zu Recht differenzierend Honsell/Heidinger in Schwimann²…
…den Gesellschaftern bei deren Anteilserwerb bekannt gewesen. Mit dieser Zahlung von 300.000 S an den Masseverwalter habe die Klägerin die Einlösung der Forderung gemäß § 1422 ABGB von den Gesellschaftern begehrt, wobei es sich unter anderem um den Rückzahlungsanspruch der GmbH gemäß den §§ 82 f GmbHG handle. Diese Rückzahlungsverpflichtung treffe…
…Forderung eines Gläubigers begleicht, bei der Verjährung seines Ersatzanspruchs gegenüber dem Schuldner nicht besser gestellt werden könne, als wenn er dessen Forderung gemäß § 1422 ABGB eingelöst hätte (4 Ob 566/83 = SZ 57/55). Dieser Entscheidung liegt zwar der Ersatzanspruch eines Geschäftsführers ohne Auftrag zu Grunde, der…
…S. Beide Vorinstanzen wiesen das auf Amtshaftung gegründete und auf eine Reihe ausdrücklich genannter Rechtsgründe (§§ 896, 1014, 1035 ff, 1042, 1358, 1422 ABGB, § 158f VersVG) gestützte Klagebegehren des Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherers auf Zahlung der die Versicherungssumme von 1 Mio S übersteigenden Leistungen an…