RS0127536 – OGH Rechtssatz
Eine in den AGB des Leasinggebers enthaltene Klausel, wonach dann, wenn der Kunde bei der Werkstatt mit einem Reparaturrechnungsbetrag in Vorlage tritt, dies gleichzeitig als Verlangen auf Abtretung von Schadenersatzforderungen betreffend das Leasingobjekt nach § 1422 ABGB bis in Höhe der Vorlage gelte und dies sinngemäß auch für Kosten der Unfallabwicklung und weitere Kosten, wie Abschleppungs- und Bergungskosten zutreffe, ist im Hinblick auf § 6 Abs 1 Z 2 KSchG unzulässig. (Klausel 9)