RS0033472 – OGH Rechtssatz
Der Anspruch auf Übertragung einer Hypothek des Gemeinschuldners (§ 1422 ABGB) gibt kein Absonderungsrecht und keinen Anspruch auf Ausfolgung des Erlöses der versteigerten Pfandliegenschaft, sondern nur eine Forderung nach § 14 KO.