Wer einem Schuldner verspricht, die Leistung an dessen Gläubiger zu bewirken (Erfüllungsübernahme), haftet dem Schuldner dafür, daß der Gläubiger ihn nicht in Anspruch nehme. Dem Gläubiger erwächst daraus unmittelbar kein Recht.
Wer sich verpflichtet, vor Fälligkeit der Schuld dem Bürgen die Mittel zur Zahlung zur Verfügung zu stellen, ist nach § 1404 ABGB zu behandeln.…
Der Erfüllungsübernehmer nach § 1404 ABGB ist nicht nach § 1365 ABGB sicherstellungspflichtig.…
Eine - ohne bzw mit Einwilligung des Gläubigers erklärte - Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) oder private Schuldübernahme (§ 1405 ABGB), umsoweniger ein bloßer Schadensbeitritt (§ 1406 Abs 2 ABGB) bedeutet, solange der Gläubiger nicht tatsächlich befriedigt wurde, nicht mehr…
Das Versprechen des Auftragnehmers den Auftraggeber "gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten" ist als Belastungsübernahme iS des § 1404 ABGB zu qualifizieren und ist auch bei allfälliger Monopolstellung des Auftraggebers nicht sittenwidrig, wenn die entsprechenden Mehrkosten bei der Preisbildung berücksichtigt werden dürfen.…
einen Autohändler in Anrechnung auf den Kaufpreis eines vom Verkäufer dort bestellten Neuwagens zu zahlen, stellt dem Verkäufer gegenüber eine Erfüllungsübernahme im Sinne des § 1404 ABGB, dem Händler gegenüber eine Schuldübernahme im Sinne des § 1406 Abs 1 ABGB dar. Durch die Erklärung des Händlers, es sei "alles erledigt", der Verkäufer…
Die von der beklagten Partei übernommene Verpflichtung, den Kläger von der Zahlung der ihm vorgeschriebenen Steuer zu befreien, ist eine Belastungsübernahme nach § 1404 ABGB. Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, den Kläger von der Zahlung der ihm vorgeschriebenen Steuer zu befreien, genügt den Erfordernissen des § 226 ZPO…
…anderen Verpflichtungsgrund kann die klagende Partei aber nicht darlegen, weshalb es für die Entscheidung unerheblich ist, ob angesichts des eher dagegen sprechenden Wortlauts des § 1404 ABGB die von der zweiten Instanz angenommene Qualifikation der Erklärung gegenüber dem Gläubiger als Erfüllungsübernahme zutreffen könnte. Eine angenommene Überweisung des Hauptschuldners wird auch in dritter…
in dessen Obsorge sich ein Kind befindet, die geschuldete Unterhaltsleistung für den anderen Elternteil zu erbringen hat, so liegt eine Erfüllungsübernahme im Sinne des § 1404 ABGB vor. Eine solche kann zwischen den Eltern eines Kindes ohne weiteres geschlossen werden, weil hiedurch dessen Rechtstellung nicht berührt wird. Die Vereinbarung bedeutet zugleich, daß…
…Eine solche Rechtsnachfolge liegt aber im Falle einer Bürgschaftsverpflichtung nicht vor. Sie wäre im übrigen auch bei einem bloßen Schuldbeitritt im Sinne des § 1404 ABGB nicht gegeben, sodaß es auch in diesem Falle bei der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bliebe (vgl. SZ 28/193). Was nun die im Hinblick…
…einer unbedenklichen Beweiswürdigung und führte in rechtlicher Hinsicht aus, die von einem Vertragsteil übernommene Verpflichtung zur Zahlung des Anwaltshonorars sei Erfüllungsübernahme im Sinne des § 1404 ABGB. Begehre der Schuldner Zahlung an sich, müsse er nachweisen, daß er über Inanspruchnahme durch den Gläubiger gezahlt habe; der Ersatzanspruch gründe sich dann auf §…
…Fällen die Mitwirkung des Gläubigers erforderlich. Eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Drittem über die Übernahme der Schuld habe zunächst die Wirkung einer Erfüllungsübernahme nach § 1404 ABGB. Die Wirkung der Schuldbefreiung trete erst mit der Einwilligung des Gläubigers, einer einseitigen, rechtsgestaltenden Erklärung ein, die empfangsbedürftig sei und nach § 1405 dritter Satz…
…Unternehmen selbst oder, wie im vorliegenden Fall, auf Teile desselben so, wie es der Vorgänger machen hätte müssen, zu erfüllen hat. Die vor dem § 1404 ABGB stehende Überschrift "Schuldübernahme", die sowohl für den § 1407 ABGB als auch für den § 1409 ABGB gilt, scheint dafür zu sprechen, daß auch §…
…bereit gewesen wären, die nunmehr beklagten Parteien aus ihrer Haftung zu entlassen, hätte auch diese Bekanntgabe nur die Wirkung einer Erfüllungsübernahme im Sinn des § 1404 ABGB gehabt und sohin keine Änderung des Prozessergebnisses bewirkt (vgl § 1405 zweiter Satz ABGB).…
…Schuld der I.-GesmbH. aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Kläger durch die Beklagte geltend. Dieses Vorbringen läßt offen, ob es sich um einen Schuldbeitritt (§ 1404 ABGB.) oder um eine Schuldübernahme (§ 1405 ABGB.) handelt. Dies schadet aber nicht, weil das Vorbringen jedenfalls auch die Schuldübernahme (§ 1405 ABGB.) begreift. Für den…
…sondern hatte gemäß § 1405 ABGB mangels schlüssiger Zustimmung auch des anderen Vertragspartners bezüglich der Haftung nur die Wirkung einer Erfüllungsübernahme im Sinne des § 1404 ABGB. Gemäß § 1405 Satz 2 ABGB wirkt die Vereinbarung zwischen Überträger und Übernehmer solange nicht gegenüber dem Gläubiger, bis dieser einwilligt (der Gläubiger kann daher…
…Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO). Begründung: Durch die Erfüllungsübernahme iS des § 1404 ABGB erwarb die B***** GmbH (und nicht der Kläger als deren Geschäftsführer) gegenüber der beklagten Partei einen Anspruch darauf, von den unter die Abmachung fallenden Verbindlichkeiten…
…Ansicht des Erstgerichtes könne sich der Kläger auf die Schuldübernahme im Notariatsakt vom 3. 5. 1957 nicht stützen, weil ihm aus diesem Vertrag gemäß § 1404 ABGB kein unmittelbares Recht gegen den Beklagten zustünde. Erst wenn der Kläger in die Schuldübernahme eingewilligt hätte, hätte er einen unmittelbaren Anspruch gegenüber dem Beklagten. Auch…
…eines Betrags von nur 33.480 EUR in Bezug auf die vollstreckbare Steuerpflicht von 50.760 EUR eine Befreiungspflicht der beklagten Partei iSd § 1404 ABGB angenommen werden könne. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Revision der klagenden Partei aus dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung mit dem Antrag auf Abänderung…
…zwischen der Klägerin (als Mutter) und dem Vater aus der Vereinbarung vom 31. 1. 2001 sei als Erfüllungsübernahme im Sinn von § 1404 ABGB zu qualifizieren. Die Klägerin habe als Unterhaltsschuldnerin gegen den Vater aus dieser Vereinbarung primär einen Befreiungs oder „Freistellungsanspruch“, der sich erst im Fall…
…dessen Vertreter erklärt wird. Auf eine Erfüllungsübernahme könne das Klagebegehren deshalb nicht gestützt werden, weil aus einer solchen dem Gläubiger kein unmittelbares Recht erwachse (§ 1404 ABGB). Eine Haftung der Beklagten nach den Bestimmungen des § 1409 ABGB komme nur im Falle eines Vermögensüberganges auf Grund einer rechtsgeschäftlichen Veräußerung in Frage. Eine…
…ist daher Vertragserfüllung. Es handelt sich um eine rein intern zwischen dem Kläger und dem Beklagten wirkende (SZ 56/117) Belastungsübernahme im Sinne des § 1404 ABGB, deren Durchsetzbarkeit mit Klage auf Befreiung von der Haftung gegeben ist (SZ 19/203; HS 1370/90; 7 Ob 551/79, 1 Ob 581/80…
Wird das Verfahren über ein auf Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) gestütztes, auf die Zahlung an die Gläubiger des Klägers gerichtetes Klagebegehren vor Streitanhängigkeit gemäß § 7 KO unterbrochen, meldete der Kläger aber in der Folge…
…geben. Die Revision ist nicht berechtigt. Der Revisionswerber übersieht in seiner Argumentation, dass im vorliegenden Fall keine Legalzession, sondern eine Erfüllungsübernahme im Sinne des § 1404 ABGB vorliegt. Insoweit ist auf die zutreffenden rechtlichen Ausführungen des Berufungsgerichtes zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist noch auszuführen, dass eine mit dem…
…ihres Vaters keine neue Vollmacht erteilt. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Der Interessent habe die Schuld des Vaters der Beklagten im Sinne des § 1404 ABGB übernommen. Der Kläger habe mit Schreiben vom 12. 4. 1985 im Sinne des § 1405 ABGB die Einwilligung zu dieser Schuldübernahme erklärt. Bedingung für die…
…Sorge zu Tragen, dass der Kläger aus allfälligen Bürgschaften oder sonstigen mitschuldnerischen Haftungen entlassen wird" nach den Umständen des konkreten Falls als Erfüllungsübernahme iSd § 1404 ABGB zu werten. Weil aber feststeht, dass die aus der Vereinbarung Verpflichteten nichts unternommen haben, um eine Belastung des Klägers zu verhindern, wäre ihre Inanspruchnahme auch…
…die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das Versprechen des Auftragnehmers, den Auftraggeber „gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten", sei als Erfüllungsübernahme gemäß § 1404 ABGB zu qualifizieren. Diese sei formfrei. Nach ständiger Rechtsprechung sei die Vereinbarung, der Kläger solle nur seine Gewerbeberechtigung zur Verfügung stellen, sich aber nicht entsprechend im…
…ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO). Begründung: Geht man von den Feststellungen des Berufungsgerichtes aus, dann kann von einer bloßen Erfüllungsübernahme der Beklagten (§ 1404 ABGB) keine Rede sein, weil sich danach die Beklagte nicht (nur) gegenüber ihren Leasingnehmern, sondern gegenüber der Klägerin verpflichtet hat, deren Reparaturrechnungen (bei bestehender Versicherung) zu…
…hafte noch ein Kreditrest von S 23.256 unberichtigt aus. Der Anspruch der Klägerin gegen den Beklagten finde seine Rechtsgrundlage in § 1404 ABGB. Mit dem angefochtenen Urteil gab das Gericht zweiter Instanz der dagegen erhobenen Berufung des Beklagten teilweise Folge, behob den erstinstanzlichen Zuspruch von S 51.063…
…übernommen haben sollte, könne sich der Kläger diesem gegenüber auf diese Vertragsbestimmung nicht berufen, weil es sich dabei lediglich um eine Erfüllungsübernahme iS des § 1404 ABGB handle. Das bloße Interesse an der Kenntnis des Inhaltes der Urkunde rechtfertige noch keinen Vorlageanspruch nach Art. XLIII EGZPO, sofern das Schriftstück nicht als gemeinschaftliche…
…sei, nicht aufgezeigt. 3. Ein gegenüber einem Vertragspartner abgegebenes Versprechen auf Schad und Klagloshaltung gegenüber Dritten ist als Erfüllungsübernahme im Sinn des § 1404 ABGB zu qualifizieren (RIS Justiz RS0016709); dabei trifft den Erfüllungsübernehmer hier die Widerbeklagte - gegenüber dem Gläubiger hier die Widerklägerin keine Pflicht (RIS Justiz RS0097736, RS0017119…
…offene Vermächtnisforderung zur alleinigen Zahlung zu übernehmen und die Übergeberin klag- und schadlos zu halten, handle es sich um eine Erfüllungsübernahme im Sinne des § 1404 ABGB, die dem Dritten keinen unmittelbaren Anspruch gebe. Daß durch diese Vereinbarung den Gläubigern (dem Kläger) zusätzliche Rechte eingeräumt werden sollten und daß ihr Interesse im…
…in Schwimann ³ § 1409 ABGB Rz 2), sodass die gegenständlich vereinbarte „alleinige Zahlungspflicht" des Antragstellers als Erfüllungsübernahme nach § 1404 ABGB gegenüber dem Übergeber auch in dieser Hinsicht über den Norminhalt des § 1409 ABGB hinausgeht. Davon, dass das (erfolglose) Hauptbegehren…
…Instanz legte seiner Entscheidung die nach Prüfung als unbedenklich befundenen erstrichterlichen Feststellungen zugrunde und billigte auch die Rechtsansicht, daß nicht bloß eine Erfüllungsübernahme nach § 1404 ABGB vorliege sondern eine wirkliche Schuldübernahme mit Einwilligung des Gläubigers nach § 1405 ABGB stattgefunden habe, woraus der klagenden Partei Erfüllungsansprüche gegen die Beklagten entstanden. Die…
…Erwiesenheit vorausgesetzt - mangels Zusage an die jeweils Forderungsberechtigten nicht als Garantievertrag im Sinn des § 880 a ABGB, sondern bloß als Erfüllungsübernahme nach dem § 1404 ABGB zu verstehen. Eine solche Zusage liefe aber auf das einem wirtschaftlich evidentermaßen niedergehenden Unternehmen erteilte Zugeständnis hinaus, seine verlustbringende Geschäftstätigkeit zu Lasten des Versprechenden fortzusetzen…
…offene Vermächtnisforderung zur alleinigen Zahlung zu übernehmen und die Übergeberin klag und schadlos zu halten, handle es sich um eine Erfüllungsübernahme gemäß § 1404 ABGB, die dem Dritten (hier dem Kläger) keinen unmittelbaren Anspruch gewähre. Durch den Tod der Erblasserin sei der ihr gegenüber dem Nebenintervenienten zustehende Anspruch auf Schad…
…aus der Schuld entlassen und damit schon deshalb nicht schadlos gestellt. Abgesehen davon würde selbst eine ohne bzw mit Einwilligung des Gläubigers erklärte Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) oder private Schuldübernahme (§ 1405 ABGB), solange der Gläubiger nicht tatsächlich befriedigt wurde, nicht mehr als ein bloßes Anbot dieser Schadensgutmachung gegenüber dem vorliegendenfalls durch…
…der beiden NI bzw. deren Haftpflichtversicherer, die die beklagte Partei treffende Belastung aus dem Vergleich im 2. Vorverfahren zu übernehmen, sei eine Schuldübernahme iSd § 1404 ABGB, woraus der Verpflichteten zufolge § 1404 zweiter Satz ABGB unmittelbar kein Recht gegen die beiden NI bzw. deren Haftpflichtversicherer erwachsen sei. Die Erklärung der beiden…
…die Klagebegehren abzuweisen und bestritt das Vorliegen eines konstitutiven Anerkenntnisses. Bei der Vereinbarung zwischen S***** und B***** habe es sich um eine Erfüllungsübernahme gemäß § 1404 ABGB gehandelt, aus der der Klägerin keine Rechte entstanden seien. Die im Konkurs B***** ausgeschüttete Quote von S 103.820,32 stehe daher der Konkursmasse im Schuldenregulierungsverfahren S…
…dazu als Sonderregelung zu werten, bei deren Verletzung die gesetzlichen Gewährleistungs- bzw Schadenersatzansprüche unberührt bleiben. Mögliche Einwendungen aus dem „Schuldner-Gläubigerverhältnis nach § 1404 ABGB“ bleiben demnach unberücksichtigt. Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass es nicht darauf ankomme, ob die Aufschließungskosten der Klägerin zu Unrecht vorgeschrieben worden seien, erweist sich…
…gegen die Verpächterin verschaffen sollte (OGH RdA 1990, 300 mA Elisabeth Bydlinski; ähnlich SZ 61/118; Ertl in Rummel ABGB II2 Rz 2 zu § 1404 ABGB). Es hängt von der zwischen dem Erfüllungsübernehmer und dem Schuldner getroffenen Vereinbarung ab, ob der Schuldner nur einen Anspruch auf Befreiung von der Verbindlichkeit oder…
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