(1) Diese Verordnung tritt mit 3. Oktober 2022 in Kraft. Den Dienstturnus gemäß § 2 Abs. 1 beginnt die Kurapotheke Bad Mitterndorf am 3. Oktober 2022 um 08.00 Uhr.
(2) Sämtliche bisher erlassenen Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Liezen und der Expositur Gröbming betreffend die Regelung der Betriebszeiten und des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken in Bad Aussee treten mit Ablauf Sonntag, 2. Oktober 2022 außer Kraft.
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