JudikaturVwGH

Ro 2023/15/0003 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2024

Bei grundsätzlicher Vergleichbarkeit der Systeme ist zunächst zu prüfen, ob und allenfalls in welcher Höhe der Versicherte aufgrund des gegebenen Sachverhaltes einen Anspruch auf Versehrtenrente nach § 203 ASVG hätte, wäre er im Inland versichert gewesen. Besteht ein solcher Anspruch, so wird die aufgrund desselben Anlassfalles gewährte ausländische Leistung bis zur Höhe der vergleichbaren inländischen Leistung steuerfrei zu belassen sein. Nach der skizzierten Vergleichbarkeitsprüfung bleibt die österreichische Begrenzung der Steuerbefreiung der Höhe nach auch für ausländische Leistungen aufrecht.

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