JudikaturVwGH

Ra 2023/12/0066 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Eherecht
21. Juli 2025

Für den Anspruch auf den Versorgungsgenuß der früheren Ehefrau

kommt es nicht auf den Verschuldensausspruch im

Scheidungsurteil, die Unterhaltspflicht nach § 66 ff EheG oder

darauf an, ob der Beamte zur Zeit seines Todes seiner früheren

Ehefrau tatsächlich Unterhalt leistete. Gesetzliche

Voraussetzung für den Anspruch auf Versorgungsgenuß der

früheren Ehefrau ist vielmehr, daß der Verpflichtungsgrund für

die Unterhaltsleistung in einem gerichtlichen Leistungsurteil,

in einem gerichtlichen Vergleich oder in einer vor der

Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe abgeschlossenen

schriftlichen Vereinbarung besteht.

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