Ra 2023/02/0018 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
§ 8a Abs. 2 Z 4 TierschutzG 2005 bestimmt eindeutig, dass die Tiere lediglich durch den "Halter oder eine gemäß § 30 mit den Pflichten eines Halters betraute Person, Vereinigung oder Institution" inseriert werden dürfen.