JudikaturVwGH

Ra 2023/02/0018 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2023

Das VwG sah es als erwiesen an, dass die Beschuldigte die Katzen inseriert und angeboten habe, weil sie als Anbieterin aufscheine und zwar unabhängig davon, wer das Inserat bezahlt habe. Vor dem Hintergrund der eindeutigen gesetzlichen Bestimmung des § 8a TierschutzG 2005 erfüllt eine solche Person jedenfalls den Tatbestand der Verwaltungsübertretung.

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