JudikaturVwGH

Ro 2023/02/0001 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
03. April 2025

Auch aus den Gesetzesmaterialien (ErläutRV 559 BlgNR 26. GP 1) ergibt sich, dass dem Fahrzeugbegriff der Gedanke zugrunde liegt, dass damit Personen und Sachen auch über weitere Wegstrecken befördert werden können.

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