Ra 2022/10/0015 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Wurde eine kommissionelle Prüfung nach § 71 Abs. 4 SchUG 1986 angesetzt, so ist entsprechend § 71 Abs. 6 SchUG 1986 der Beurteilung ausschließlich die auf Grund der kommissionellen Prüfung über die Kenntnisse des Schülers gewonnene Anschauung zu Grunde zu legen (vgl. VwGH 26.4.2010, Zl. 2006/10/0065).