JudikaturVwGH

Ro 2022/05/0010 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Zivilrecht
11. Dezember 2024

Die in § 134a BO genannten Nachbarrechte werden dadurch eingeschränkt, dass die zugrunde liegenden Bestimmungen von Eigentümern benachbarter Liegenschaften nur herangezogen werden können, "sofern sie ihrem Schutze dienen" - das heißt, wenn der Nachbar durch ihre Nichteinhaltung selbst betroffen wäre (vgl. etwa VwGH 24.2.2022, Ro 2020/05/0030, Rn. 17, mwN).