JudikaturVwGH

Ra 2025/03/0055 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juni 2025

Nichtstattgebung - Entziehung waffenrechtlicher Dokumente - Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist im Verfahren über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung nicht zu beurteilen. Ist das in der Revision erstattete Vorbringen nach der Aktenlage nicht etwa von vornherein als zutreffend zu erkennen, so ist bei der Entscheidung über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung jedenfalls zunächst von den Annahmen des Verwaltungsgerichtes auszugehen, was jedenfalls Annahmen betrifft, die nicht von vornherein als unschlüssig zu erkennen sind bzw. die ins Auge springende Mängel nicht erkennen lassen (vgl. etwa VwGH 23.4.2015, Ra 2015/03/0017, und 4.8.2022, Ro 2022/05/0010, je mwN).