L527 2277497-1—BVwG Entscheidung
19. Februar 2025
…Hinweise aufgefallen, dass die Akten unvollständig oder bedenklich wären. Der Sachverhalt ist damit aktenkundig, unstrittig und deshalb erwiesen. Hervorzuheben ist: Der rechtskundig (vgl. VwGH 17.03.2021, Ra 2021/14/0054) vertretene Beschwerdeführer erklärte mit Schriftsatz vom 07.02.2025, OZ 14, unmissverständlich die Zurückziehung der Beschwerde. Die Erklärung weist keine Hinweise auf das Vorliegen von Willensmängeln auf…