JudikaturVwGH

18 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2022

Die Frage, ob die vorläufige Suspendierung von der Dienstbehörde zu Recht ausgesprochen wurde ist ausgehend von dem Vorwurf zu prüfen, den die Dienstbehörde für die vorläufige Suspendierung herangezogen hat. Bei dieser zeitraumbezogenen Prüfung ist jedoch auch § 112 Abs. 6 BDG 1979 im Blick zu behalten, wonach für den Fall, dass Umstände, die für die Suspendierung der Beamtin oder des Beamten maßgebend gewesen sind, vorher wegfallen, die Suspendierung von der Bundesdisziplinarbehörde unverzüglich aufzuheben ist. Aus dieser Bestimmung ist einerseits auch abzuleiten, dass bereits die Dienstbehörde für die Dauer der vorläufigen Suspendierung stets zu berücksichtigen hat, ob die vorläufige Suspendierung noch aufrechterhalten werden kann. Andererseits kann die Dienstbehörde eine vorläufige Suspendierung auch auf - später hervorgekommene - weitere Sachverhalte stützen (vgl. VwGH 11.10.1993, 92/09/0318).

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