Ra 2020/09/0027 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der VwGH hat bereits im Zusammenhang mit den Bestimmungen für Fachkräfte in Mangelberufen ausdrücklich festgehalten, dass die abgeschlossene Berufsausbildung einem Lehrabschluss nur vergleichbar zu sein hat (vgl. VwGH 26.2.2021, Ra 2020/09/0046).