Ra 2020/09/0018 1 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Ein pauschales oder nur ganz allgemein gehaltenes Vorbringen ohne Herstellung eines Fallbezuges und ohne jede fallbezogene Verknüpfung mit der angefochtenen Entscheidung reicht nicht aus eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufzuzeigen.
…der angefochtenen Entscheidung reicht jedenfalls nicht aus. Zur Lösung abstrakter Rechtsfragen ist der Verwaltungsgerichtshof aufgrund von Revisionen nicht zuständig (vgl. etwa VwGH 20.5.2020, Ra 2020/09/0018, mwN). 7 In der Revision werden keine Rechtsfragen aufgeworfen, denen im Sinn des Art. 133 Abs. 4 B VG grundsätzliche Bedeutung zukäme…
unzulässige Erweiterung des Tatvorwurfs und der Sache des Verfahrens iSd. § 50 VwGVG 2014, wozu das VwG nicht berechtigt ist (vgl. VwGH 5.11.2014, Ra 2014/09/0018; 21.4.2021, Ra 2020/02/0252). Dem VwG ist es somit verwehrt, den Tatvorwurf und damit die Bestrafung über den von der Behörde ausdrücklich festgelegten Tatzeitraum hinaus auszudehnen, dies…
Verfolgungsverjährungsfrist rechtzeitig eine alle der Bestrafung zu Grunde liegenden Sachverhaltselemente enthaltende Verfolgungshandlung (wozu auch die Tathandlung gehört) durch die Behörde gesetzt wurde (vgl. VwGH 16.9.2020, Ra 2020/09/0036; 20.5.2015, Ra 2014/09/0033).…
…VwGH zu verweisen, zumal für derartige im Spannungsbereich zwischen EpiG und Covid-19-Maßnahmengesetz einzuordnende Sachverhalte bereits eine höchstgerichtliche Judikatur vorliegt (siehe bspw VwGH 7.4.2021, Ra 2021/09/0048 und VwGH 30.5.2011, 2010/12/0034, zur Rückwirkung der Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer Verordnung) [Zitierung wie im Antrag]: 'Der VfGH stellte mit seinem Erkenntnis…
…außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof hob aus Anlass der Behandlung der bei ihm eingebrachten Revision mit Erkenntnis vom 25. Februar 2021, Ra 2020/18/0018-0021-9, die angefochtene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, soweit sie die Drittbeschwerdeführerin betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und im Übrigen wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts…
…der Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 keine Befugnis der Verwaltungsgerichte zur Ausdehnung des Gegenstands des Verfahrens über die Sache des Verwaltungsstrafverfahrens eingeführt wurde VwGH 5.11.2014, Ra 2014/09/0018). Das Verwaltungsgericht ist aber nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs berechtigt, eine im Straferkenntnis unrichtig wiedergegebene Tatzeit zu berichtigen bzw. einen allenfalls fehlerhaften Abspruch der…
…auf Grund der Unabhängigkeit und Unabsetzbarkeit von Richtern [Art87 und 88 B VG] anzulegenden strengen Maßstab in Disziplinarverfahren gegenüber Richtern VwGH 2.11.2020, Ro 2020/09/0014, wonach das entscheidende Verwaltungsgericht als Disziplinargericht den Sachverhalt zu ermitteln und resultierend aus einer nachvollziehbaren Beweiswürdigung klare und vollständige Feststellungen aller relevanten Merkmale des…
…bei einem bloß allgemeinen Vorbringen vor, das nicht aufzeigt, zum Nachweis welcher konkreten Tatsachen der Beweis dienen soll (vgl. etwa VwGH 5.6.2024, Ra 2023/09/0058; 22.2.2021, Ro 2020/02/0008, jeweils mwN). Dies trifft vorliegend angesichts des konkretisierten Vorbringens (vgl. Rz 7) nicht zu, zumal dieses darauf hinausläuft, dass in…
…die belangten Behörde in der Stellungnahme vom 01.12.2025). Bei einem fehlenden Feststellungsinteresse - wie gegenständlich - hat auch das Verwaltunsgericht die Beschwerde zurückzuweisen (sh dazu VwGH 28.04.2021. Ra 2020/12/0039). Nachdem die Behörde den Antragspunkt 7 inhaltlich entschieden hatte, war dieser in eine Zurückweisung abzuändern. Die übrigen Punkte waren abzuweisen (Spruchpunkt A) IV…
…für die Feststellung maßgebende Rechtsfrage im Rahmen eines anderen Verfahrens (mit einem das rechtliche oder öffentliche Interesse abdeckenden Ergebnis) zu entscheiden ist (vgl. VwGH 23.09.2021, Ra 2020/16/0125). Ein Feststellungsbescheid kann nur über Rechte und Rechtsverhältnisse ergehen, wenn die Partei ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat und es sich um…
…nach Ablauf der Revisionsfrist eingebrachten Schriftsatz erstattetes (ergänzendes) Vorbringen bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Revision nicht zu berücksichtigen ist (vgl. VwGH 21.11.2018, Ra 2018/09/0182; 30.10.2018, Ra 2017/05/0111; 5.9.2018, Ra 2018/03/0091). 21 Die Revision war daher zurückzuweisen. 22 Die Entscheidung über den Aufwandersatz…