Ra 2019/21/0117 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die wiederholte Asylantragstellung, das Schließen einer "Aufenthaltsehe" sowie die Nichtbeachtung des daran anknüpfenden Aufenthaltsverbotes stellen Umstände dar, die das gegen einen Verbleib im Inland sprechende öffentliche Interesse verstärken bzw. die Länge der Aufenthaltsdauer im Inland relativieren.