Ra 2019/11/0090 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Hat das VwG das Beschwerdeverfahren infolge Zurückziehung der Beschwerde mit Beschluss gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG 2014 eingestellt, stellt eine solche Einstellung keine Entscheidung über die Beschwerde in der Sache selbst dar (vgl. VwGH 9.9.2016, Ra 2016/02/0137).