Ra 2018/21/0007 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der Fremde hat im Verfahren betreffend Aufenthaltsverbot in der Beschwerde Anträge auf Vernehmung von zu seinen Gunsten (hinsichtlich positiver Zukunftsprognose und Intensität des Privat- und Familienlebens) namhaft gemachten Zeugen gestellt. Angesichts dessen durfte nicht davon ausgegangen werden, er habe auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet (vgl. VwGH 22.1.2014, 2013/21/0135; VwGH 22.5.2014, Ra 2014/21/0047).