JudikaturVwGH

Ra 2018/21/0007 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
15. März 2018

Der Fremde hat im Verfahren betreffend Aufenthaltsverbot in der Beschwerde Anträge auf Vernehmung von zu seinen Gunsten (hinsichtlich positiver Zukunftsprognose und Intensität des Privat- und Familienlebens) namhaft gemachten Zeugen gestellt. Angesichts dessen durfte nicht davon ausgegangen werden, er habe auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet (vgl. VwGH 22.1.2014, 2013/21/0135; VwGH 22.5.2014, Ra 2014/21/0047).

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